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Graf Ludwig I. von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen im Tal, und Hans von Sickingen, Ritter, bekunden, dass sich Irrungen zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Dietrich von Plieningen, Doktor, über Schulden, Dienstgeld und Geld, das in Lehen angelegt werden sollte, sowie über etliche Jahre versessenen Wein und Frucht gehalten haben. Weiter hat Dietrich Forderungen, nachdem ihm "uß unsers gnedigen hern hertzogk Ludwigs" Marstall die Türen und Fenster in seinem Hof zu Heidelberg beeinträchtigt worden seien. Die Aussteller haben zwischen Parteien verhört und einen gütlichen Vertrag beredet. [1.] Die ausstehende und mit 500 Gulden Hauptgeld ablösliche Verschreibung von 25 Gulden Gülte, die der Pfalzgraf von Doktor Dietrich hat und die auf einen Gültbrief über 200 Gulden Gülte auf dem Herzog von Württemberg (den hern von Wirttenbergk) gelegt ist, soll mit den Ausständen Dietrichs von Dienstgeld, Wein und Frucht mit der Gülte verrechnet werden, sodass beide Parteien auf weitere Forderungen verzichten. Die Gülte soll dann dem Keller zu Weinsberg angewiesen werden. [2.] Wegen der Verschreibung über 200 Gulden von Hans von Stettenberg, die Kurfürst Philipp innegehabt und an Doktor Dietrich gereicht hat, wogegen Dietrich 400 Gulden an Eigengütern zu Lehen auftragen sollte, ist vereinbart worden, dass Dietrich, sobald er sein Haus zu Heidelberg verkauft hat, 150 Gulden ausrichtet und auf dem Haus versichert. [3.] Die anfangs genannten Gültverschreibung über 25 Gulden, die bei Meister Paul Baumann liegt, wird beim Deutschordenskomtur zu Heilbronn zur Treuhand bis zur Ablösung mit 500 Gulden durch Dietrich oder seine Erben hinterlegt. Die Verschreibung darf ohne Zustimmung des Pfalzgrafen nicht verpfändet oder versetzt werden. [4.] Nachdem durch eine Wand aus Herzog Ludwigs Stall die Türen und Fenster Dietrichs Hof bei seiner Scheuer "gebrochen" wurden, sollen die Durchbrüche wieder zugemauert werden. Die Scheuer soll wieder geräumt werden. [5.] Kosten und Schäden tragen die Parteien selbst. [6.] Dietrich übergibt seinen Dienstbrief über die Sache der Lehnsauftragung, der Pfalzgraf ihm seinen Reversbrief. Die Teidingsleute kündigen ihre Siegel an, Kurfürst Philipp und Dietrich von Pleiningen geben ihre Zustimmung zu dem Vertrag und kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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