Der Priester und Ulmer Bürger Konrad, derzeit Pfarrer in Bernstadt ("Berenstat") [Alb-Donau-Kreis], schenkt dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] als Schenkung im Todesfall sein Haus mit der zugehörigen Hofstatt in Ulm in der Vögelingasse [heute Hahnengasse] zwischen den Häusern des Webers Martin und der Sidlerin. Haus und Hofstatt fallen sofort nach seinem Tod an das Spital. Dafür soll dann der Spitalmeister mit seinem Gesellen und dem Frühmesser im Spital sowie vier weiteren Priestern, die er dafür hinzuziehen soll, einen Jahrtag für den Schenker im Spital mit Vigil und Seelmesse feierlich begehen, und zwar jedes Jahr an seinem Todestag. Dafür stehen dem Spitalmeister aus den Erträgen des geschenkten Hauses 2 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung zu. Davon erhalten er selbst 3 Schilling Heller, sein Geselle und der Frühmesser jeder 2 Schilling Heller, jeder der vier Priester 18 Heller und ein Schüler, der an dem Jahrtag die Kerzen aufsteckt, 8 Heller. Von dem Rest soll er an dem Jahrtag die Kost der Bedürftigen im Spital aufbessern. Bei Säumnis fallen die 2 Pfund Heller in dem betreffenden Jahr an die armen Siechen bei St. Leonhard in Ulm [abgegangenes Spital der Armen Siechen mit Kapelle St. Leonhard, Bereich Friedenstraße 40]. Der Stifter behält sich das Recht vor, Haus und Hofstatt zu Lebzeiten im Falle einer offensichtlichen Notlage zu verkaufen. In diesem Fall ist das Spital nicht verpflichtet, den Jahrtag zu begehen. Das Spital selbst darf Haus und Hofstatt, wenn sie ihm einmal zugefallen sind, weder verkaufen noch verpfänden oder auf andere Weise entfremden. Geschieht dies trotzdem, dann sind die darüber abgeschlossenen Verträge ungültig und Haus und Hofstatt fallen an die Armen Siechen bei St. Leonhard.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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