Fürstentum Ansbach, Freiherrlich von Falkenhausen'sche Kuratel (Bestand)
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Fürstentum Ansbach, Freiherrlich von Falkenhausen'sche Kuratel Fürstentum Ansbach, Freiherrlich Falkenhausen'sche Kuratel
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1734 - 1754
Vorwort: Der Bestand behandelt die am 3. Februar 1747 angeordnete Kuratel (d. h. zeitlich und sachlich begrenzte Vermögens- und/oder Personensorge für beschränkt geschäftsfähige Personen) über die freiherrliche Familie von Falkenhausen während ihrer Minderjährigkeit, nach der Aufhebung der Kuratel (mit Datum vom 19. Januar 1750) die Administration über das Vermögen und die Güter. Die freiherrliche Familie von Falkenhausen entstammt der Ehe zur linken Hand des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich (1712-1757) mit Elisabeth Wünsch (1710-1757). Die jener Ehe entsprossenen Kinder wurden durch Kaiser Franz I. in den Freiherrnstand erhoben. Das hierbei verliehene Wappen zeigt auf gesenktem silbernem Balken sitzend einen golden bewehrten silbernen Falken mit roter Haube, goldenem Halsband und Kopfputz. Der Sohn Friedrich Karl (1734-1796) begründete die Linie zu Trautskirchen, der Sohn Friedrich Ferdinand Ludwig (1748-1811) die Linie zu Wald (bei Gunzenhausen). Als Kuratoren vornehmlich sind mehrere Personen genannt: An der Spitze standen die Adeligen Franz Bernhard v. Seckendorff (Oberhofmarschall), Christoph Ludwig v. Seckendorff (Minister) und Philipp Ludwig von Bobenhausen (Kammerherr), dann der Konsistorialpräsident Johann Friedrich v. Hutten, der Justizrat Kacob Karl Schegk und die Kammerräte Johann Ludwig Holfelder und Johann Christoph Hirsch. 1749 wurde der Geheime Rat Johann Michael Schaudi zum (Kon-) Kurator und nach Aufhebung derselben zum Administrator der Falkenhausen'schen Güter ernannt, ihm zur Seite stand bei der Administration der Hof- und Regierungsrat Christian Lorenz Rosa. Die Bezeichnung der aktenführenden Stelle war wechselnd. Es fand sich unter den Adressen vor allem die Bezeichnung "Freiherrlich Falkenhausische Curatel", aber auch für die spätere Zeit "hochfreiherrlich Falkenhausen'sche Administration" oder "Oberadministration". Der Bestandsname "Fm Ansbach, Freiherrlich v. Falkenhausen'sche Kuratel und Administration" ersetzt künftig den alten Bestandsnamen "Familie v. Falkenhausen, Akten und Urkunden", um der Verwechslung mit einem Adelsarchiv vorzubeugen. Die 1936 eingeführte Nummerierung wurde beibehalten. Eine inhaltliche Gliederung ist erst im Archiv vorgenommen worden, sie umfasst: 1. Familiensachen (Nr. 1-7). Enthalten sind u.a Akten über Sprachunterricht, Militärpatente, Reisen. 2. Erwerbung von Gütern (Nr. 8-19). Es handelt sich teilweise realisierte, teilweise nur projektierte Erwebungen verschiedener Rittergüter, die zur Aufnahme in die Fränkische Reichsritterschaft notwendig waren, bzw. Belehnung mit dem Ort Hausen. Ebenfalls hier enthalten ist das Teilungsprojekt unter den beiden Brüdern im Jahre 1754. 3. Vermögensverwaltung (Nr. 20-29. Die Vermögensverwaltung umfasst insbesondere die Rechnungslegung, aber auch die personelle Organisation der Kuratel bzw. Administration (siehe hierzu auch die "Urkunden"). 4. Urkunden (Nr. U 1-14). Hier sind insbesondere Ernennungsdekrete zu finden, eine inhaltliche Überschneidung mit 1-3 ist gegeben. 5. Briefe (Nr. U 15-31). Es handelt sich um private, meist in französischer Sprache verfasste Korrespondenz überwiegend von Mitgliedern der Familie v. Falkenhausen mit Markgraf Carl Wilhelm Friedrich. Ein Zusammenhang mit der Registratur der Falkenhausen'schen Kuratel ist nicht erkennbar (und im Fall von drei Briefen betr. die Familie v. Rieben auch unwahrscheinlich), die Briefe wurden dem Bestand nur hilfsweise angefügt. 6. Urkunden der Freiherren v. Falkenhausen (Depot) (Nr. U 32-34). Diese drei Urkunden wurden am 24. Juni 2007 anlässlich des Familientags Falkenhausen als Depot dem Staatsarchiv Nürnberg übergeben und aufgrund des engen Zusammenhangs diesem Bestand angegliedert. Es handelt sich die zentralen Urkunden zur "Etablierung" der Familie v. Falkenhausen (Ehelichkeitserklärung, Freiherrendiplom mit Wappenverleihung, Immatrikulation im Ritterkanton Altmühl). Die Akten wurden vom Oberlandesgericht Nürnberg 1881 an das k. Allgemeine Reichsarchiv (später das Bayerische Hauptstaatsarchiv) nach München und von dort 1936 an das Staatsarchiv Nürnberg abgegeben. Die inhaltlich mit den Akten eng verbundenen Urkunden sowie mehrere Briefe wurden ebenfalls von München 1936 nach Nürnberg abgegeben, ihr Weg in das Bayerische Hauptstaatsarchiv kann nicht mehr nachvollzogen werden. Vor allem die Briefe waren aus dem Bestand auszuscheiden, da sie fast ausschließlich an den Markgrafen adressiert waren. Wichtiger Hinweis: Der vorliegende Bestand darf nicht verwechselt werden mit dem Bestand "Geheimes Archiv Ansbach: Geheimer Behälter, Falkenhausen" (Rep. 108), der inhaltlich ergänzend heranzuziehen ist.
Fürstentum Ansbach, Freiherrlich Falkenhausen'sche Kuratel
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Bestand
Akten
ger
Ergänzende Hinweise: in EDV komplett erfasst; Online-Findmittel in Bearbeitung
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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