Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Irrungen zwischen Klaus Strun wegen dessen Ehefrau sowie Martin und Werner Lebkuch (Lepkuchs) einerseits und der Ehefrau und den Kindern des Hans Lebkuch (+) andererseits um Geld und Erbschaft entstanden waren, wodurch beiden Seiten durch etliche Prozesse erhebliche Kosten entstanden waren. Nachdem Kurfürst Philipp als Landesfürst, dem beide Parteien "gewant" sind, diese durch seine Räte zu Heidelberg hat verhören und feststellen lassen, dass die Prozesskosten vor seinen Hofrichtern und Räten und auch vor den kaiserlichen Kommissaren den Wert der Hauptsache überstiegen, haben die Parteien die Sache dem Pfalzgrafen und seinen Räten ohne Rechtsbehelf zum Entscheid anheimgestellt. Dies haben Klaus Strun, dem Martin und Werner Lebkuch ihre Rechte zugestellt haben, sowie die Gegenpartei gegenüber Bischof Johann von Worms, Kurfürst Philipps Kanzler, gelobt. Alle bisher erlangten Urteile und Prozessbriefe sollen kraftlos sein und in die Kanzlei zu Heidelberg überreicht werden, keine Partei soll an Ehre und Glimpf beschädigt sein. Hans Lebkuchs Witwe und Kinder sollen dem Klaus Strun für seine Prozesskosten 200 Gulden zu genannten Terminen reichen, womit die Parteien gänzlich geschlichtet und vertragen sein sollen.