Kurfürst Philipp von der Pfalz verweist seinen Vetter Pfalzgraf Alexander, Graf zu Veldenz, und dessen Erben wegen der jährlichen 200 Gulden Ratgeld zu St. Martin [= 11.11.] auf den Rheinzoll zu Bacharach und Kaub. Davon sind die 200 Gulden gegen Quittung an Alexander zu entrichten. Die Gült kommt wegen der Verpfändung von Wersau, Oggersheim und eines Teils von Freinsheim zustande und kann von Philipp oder seinen Erben mit 4.000 Gulden Hauptgeld wieder abgelöst werden, was Alexander ein bis zwei Monate zuvor anzukündigen ist und zu Kreuznach oder [Ober-]Wesel geschehen soll. Den Zollschreibern Heinrich Keller zu Bacharach und Johann von Germersheim zu Kaub sowie ihren Nachfolgern wird die Bezahlung der 200 Gulden befohlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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