Paulus Negelin, Stadtschreiber zu Auerbach und öffentlicher Notar, beurkundet im Hause des fürstlichen Kastners zu Kemnath, Hans Diez, in Gegenwart der Vertreter Graf Heinrichs senior von Ortenburg, kurfürstlicher Rat und Landrichter zu Waldeck: Juncker Lorenz Türgk von Bürgen, gräflicher Hofmeister, und Kaspar Zeuner, gräflicher Sekretär, und der Vertreter des adeligen Geschlechts der von Trautenberg als Stifter des Spitals zu Kemnath: Jakobus Laberus, und aus der Mitte des Rates Paulus Krauß, Bürgermeister, Hans Schönweiß senior, Paulus Weiß und Magister Johann Krauß, Stadtschreiber, beide Stadtpfleger und Johann Schönweiß, Rathsherr, von der Kurpfalz wegen: Juncker Hans Friedrich Pelkhoffer, Rat und Hofmeister zu Sulzbach, Bernd Merkl, Gerichtsschreiber, Georg Werner und Peter Schlemmer, beide Bürger zu Sulzbach, die Verhandlungen und Entscheidung in der Streitsache wegen eines den 19. Oktober 1594 dem Spital zu Kemnath beschlagnahmten Wagens mit Gütern im Werte von 5 000 fl., worüber bereits beim kaiserlichen Kammergericht Klage gestellt sei.. Genannt: Pfalzgrafen Philip und Ottheinrich. (abgegeben an das Bayerische Hauptstaatsarchiv)
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Paulus Negelin, Stadtschreiber zu Auerbach und öffentlicher Notar, beurkundet im Hause des fürstlichen Kastners zu Kemnath, Hans Diez, in Gegenwart der Vertreter Graf Heinrichs senior von Ortenburg, kurfürstlicher Rat und Landrichter zu Waldeck: Juncker Lorenz Türgk von Bürgen, gräflicher Hofmeister, und Kaspar Zeuner, gräflicher Sekretär, und der Vertreter des adeligen Geschlechts der von Trautenberg als Stifter des Spitals zu Kemnath: Jakobus Laberus, und aus der Mitte des Rates Paulus Krauß, Bürgermeister, Hans Schönweiß senior, Paulus Weiß und Magister Johann Krauß, Stadtschreiber, beide Stadtpfleger und Johann Schönweiß, Rathsherr, von der Kurpfalz wegen: Juncker Hans Friedrich Pelkhoffer, Rat und Hofmeister zu Sulzbach, Bernd Merkl, Gerichtsschreiber, Georg Werner und Peter Schlemmer, beide Bürger zu Sulzbach, die Verhandlungen und Entscheidung in der Streitsache wegen eines den 19. Oktober 1594 dem Spital zu Kemnath beschlagnahmten Wagens mit Gütern im Werte von 5 000 fl., worüber bereits beim kaiserlichen Kammergericht Klage gestellt sei.. Genannt: Pfalzgrafen Philip und Ottheinrich. (abgegeben an das Bayerische Hauptstaatsarchiv)
Staatseigene Urkunden 2420
Staatseigene Urkunden
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04.12.1596
Kopie, Pap., (gleichzeitig), Libell mit 22 Folien.
Urkunden
Ausstellungsort: Kemnath
Negelin, Paulus, Stadtschreiber zu Auerbach
Diez, Hans, Kastner zu Kemnath
Ortenburg, Graf Heinrich sen., kurfürstlicher Rat und Landrichter zu Waldeck
Türgk von Bürgen, Lorenz, Ortenburger Hofmeister
Zeuner, Kaspar, Ortenburger Sekretär
Laberus, Jakobus, Vertreter des adeligen Geschlechts Trautenberg
Krauß, Paulus, Bürgermeister zu Kemnath
Schönweiß, Hans, Kemnath
Weiß, Paulus, Kemnath
Krauß, Johann, Stadtschreiber zu Kemnath
Schönweiß, Johann, Ratsherr zu Kemnath
Pelkhofer, Hans Friedrich, Hofmeister zu Sulzbach
Merkl, Bernd, Gerichtsschreiber zu Sulzbach
Werner, Georg, Sulzbach
Schlemmer, Peter, Sulzbach
Philipp, Herzog von Pfalz-Neuburg
Ottheinrich, Herzog von Pfalz-Neuburg
Kemnath, Spital
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:05 MEZ
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