Kläger: Dr. Hieronymus Hartwig Möller in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Wichmann (Peters Sohn) Lastrop, ehemaliger Jahrverwalter der Neuen Wasserkunst am Oberdamm in Hamburg (Beklagter) und die jetzigen Jahrverwalter und Alten der Wasserkunst (Nebenbeklagte) Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1738) extensinis citationis, inhibitionis et compulsorialium; Einlassung des Wichmann Lastrop in den Rechtsstreit, Deklaration eines Urteils in einer Spolienklage und Imploaration wegen gewalttätiger Maßnahmen gegen den Kläger in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Schließung eines Brunnens auf dem Fideikommiss-Erbe des Klägers bei dem Zuchthause, um die Wasserzufuhr für das Aquädukt und die Fontänen im Garten des Klägers und um den Durchmesser der Brunnenröhren, Hinweis des Klägers, dass dem Fideikommiss-Stifter Hieronymus Vogeler (Vögeler), Bürgermeister der Stadt Hamburg, für geleistete Dienste von der "Brunnen-Societät" ein "Freibrunnen" überlassen wurde
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Kläger: Dr. Hieronymus Hartwig Möller in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Wichmann (Peters Sohn) Lastrop, ehemaliger Jahrverwalter der Neuen Wasserkunst am Oberdamm in Hamburg (Beklagter) und die jetzigen Jahrverwalter und Alten der Wasserkunst (Nebenbeklagte) Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1738) extensinis citationis, inhibitionis et compulsorialium; Einlassung des Wichmann Lastrop in den Rechtsstreit, Deklaration eines Urteils in einer Spolienklage und Imploaration wegen gewalttätiger Maßnahmen gegen den Kläger in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Schließung eines Brunnens auf dem Fideikommiss-Erbe des Klägers bei dem Zuchthause, um die Wasserzufuhr für das Aquädukt und die Fontänen im Garten des Klägers und um den Durchmesser der Brunnenröhren, Hinweis des Klägers, dass dem Fideikommiss-Stifter Hieronymus Vogeler (Vögeler), Bürgermeister der Stadt Hamburg, für geleistete Dienste von der "Brunnen-Societät" ein "Freibrunnen" überlassen wurde
211-2_M 54 Teil 2
M 3179
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> M
1625,1732-1740
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Jacob Zwierlein. Beklagte: Dr. Georg Samuel Scheffer (1738), Dr. Johann Goy (1740).- Instanzen: 1. Niedergericht 1733. 2. Obergericht 1733-1737. 3. Reichskammergericht 1738-1740.- Darin: Ordnung der Neuen Wasserkunst von 1674 sowie Bekanntmachungen und Auszüge aus dem Protokoll und dem Hauptbuch der Wasserkunst 1625 und 1732.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11265 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2026, 11:57 MEZ