Papst Alexander IV. bestimmt, dass die Klöster vom Zisterzienser-Orden in allen Kirchspielen, worin sie alten Zehenten (veteres decimae - Zehenten von Alters her) besitzen, nach Maßgabe desselben an dem Neubruchszehenten teilnehmen sollen. Mit Bleibulle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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