Dekret Kaiser Ferdinands III. ausgefertigt in consilio Bohemico, wonach der König zwar dem Schenken Erasmus trotz Befolgung der verschiedenen Zitationen und Nichterscheinens zum Lehenstermin (seit Ableben des Schenken Heinrich im Jahre 1637) das Erbschenkenamt verliehen wolle, aber nur ihm als ältesten des Geschlechts; dass der in Regensburg anwesende Schenk Franz zu Limpurg die Funktion eines Erbschenken ausgeübt habe (obwohl er nicht der älteste seines Geschlechts sei), sei nicht eingängig gewesen und wurde nicht mehr gestattet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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