Graf Christoph von Stolberg urkundet: Nachdem sein Bruder Graf Ludwig das Amt Cransberg, das an Johann von Hattstein versetzt war, von seiner Frau Walburga mit 7150 fl. hat einlösen lassen und diese das Amt laut eines Vertrags von 1575 Juni 18 Zeit ihres Lebens inne haben soll, bestätigt er das Nutzungsrecht mit der Bedingung, dass das Amt nach ihrem Ableben an ihn fallen und ihre Erben die 7150 fl. zuzüglich 600 fl. Baugeld erhalten bzw. mit 392 1/2 fl. jährlich verzinst werden sollen.