Die kurpfälzischen Räte Götz von Adelsheim, Propst zu Wimpfen, und Doktor Valentin [Ostertag] von Dürkheim bekunden, dass sich zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einerseits und Nikolaus Wolf (Niclaus Wollffen) und dessen Ehefrau andererseits Irrungen um das Erbe des Balthasar von Weiler (Wylers) gehalten haben, weswegen ein Prozess (rechtfertigung) vor dem Königlichen Kammergericht angestrengt worden war. Die Aussteller haben nunmehr zwischen den Parteien gütlich beredet, dass Nikolaus Wolf als Träger für seine Ehefrau und Geschwister ein Erblehen zu Beinheim und einen Weingarten zu Bacharach, die eine zeitlang nicht empfangen und genutzt worden waren, empfangen soll. Nikolaus hat angezeigt, dass der Weingarten von den von Hohenstein [im Elsass?] zu Lehen rührt und hat auf die Rückstände der Nutzung beider Lehen verzichtet, genauso auf die Habe Balthasars, die der Pfalzgraf zu Worms, Dirmstein und Speyer hatte wegführen lassen. Weitere geforderte Lehen, namentlich ½ Fuder Wein, 1 Fuder Wein zu Colgenstein (Kollgennsteyn), ein Häuslein zu Dirmstein sowie Gült und Zins ebenda verbleiben dem Pfalzgrafen, dergleichen noch aufgefunde Gülten, Verschreibungen etc. Dagegen stehen Nikolaus und seinen Erben Korn, Frucht und Hausrat zu Worms sowie 800 Gulden einer Gültverschreibung (schuld) auf den von "Monpur" [Montabaur?], von denen 400 Gulden abgelöst sind, zu. Die von Junker Wirich vom Stein (Weyerich vom Steyn) [= Daun-Oberstein?], vom Grafen von Nassau und vom Reich rührenden Lehen des Balthasar von Weiler, die Nikolaus verliehen sind, verbleiben diesem ebenfalls. Der Prozess vor dem Kammergericht wird abgestellt, dazu lässt der Pfalzgraf seine Ungnade gegen Nikolaus - "allerding ungeverd" - fallen, womit die Parteien geschlichtet sein sollen. Kurfürst Philipp kündigt seine Zustimmung und sein Sekretsiegel an. Nikolaus Wolf verzichtet, auch für seine Ehefrau Margaretha, auf alle weiteren Forderungen und Ansprüche in der Sache und kündigt sein Siegel an. Zuletzt kündigen die Teidingsleute ihre Siegel an.