Landgraf Wilhelm von Hessen einerseits und Georg Diede, Sohn des verstorbenen Konrad (Curt) Diede, sowie Reinhard von Baumbach und Hans von Falken...
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Urk. 14, 4017
A I u, Diede zum Fürstenstein sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Dieden zum Fürstenstein, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Da-Di >> Diede zum Fürstenstein >> 1370-1599
1577 Juni 09
Lehnsauftragung, Lehnsaufsendung
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Wilhelm von Hessen einerseits und Georg Diede, Sohn des verstorbenen Konrad (Curt) Diede, sowie Reinhard von Baumbach und Hans von Falkenberg als Vormünder der unmündigen Söhne [des verstorbenen Balthasar Diede] schließen einen Vertrag bezüglich der Lehengüter des verstorbenen Balthasar Diede. Die Diede und die Vormünder tragen dem Landgrafen das von Georg von Herda und dessen Ehefrau, der Tochter des verstorbenen Balthasar Diede, für 3.500 Gulden Landeswährung gekaufte Erblehen [die beiden Wüstungen zu Urlettig (Gehöftgruppe auf der Gemarkung Mitterode, Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.) und zu Hilgerode (Wüstung auf der Gemarkung Milterode, Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.)] als Mannlehen auf. Außerdem treten sie dem Landgrafen die sechs Hufen und die beiden Vorwerke zu Hone [Oberhone, Stadtteil von Eschwege, Werra-Meißner-Kr.], die derzeit jährlich einen Ertrag von 76 Vierteln partim haben, ab. Als Gegenleistung belehnt der Landgraf sie mit Wellingerode [Ortsteil der Gem. Meißner, Werra-Meißner-Kr.], Mitterode [Stadtteil von Sontra, Werra-Meißner-Kr.] und dem Burglehen zu Sontra [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] mit dem jeweiligen Zubehör, wie diese Lehen ehemals der genannte Balthasar Diede innehatte. Der Landgraf hat außerdem die Verpflichtung, bei einem eventuellen Aussterben der Diede im Mannesstamm den Töchtern der Diede und den nächsten Erben die für das Erblehen aufgewendete Summe von 3.500 Gulden wieder auszuzahlen. Das Leibgeding der Witwe des Balthasar Diede bleibt hiervon unberührt. Da die Diede dem Landgrafen jedoch noch 1.000 Gulden, jeder Gulden gerechnet zu 15 Batzen, als Mannlehen schulden, sollen diese 1.000 Gulden von den zuvor genannten 3.500 Gulden bei einem eventuellen Aussterben der Diede im Mannesstamm abgezogen werden.
Gleichzeitige Abschrift mit eigenhändiger Unterfertigung Landgraf Wilhelms von Hessen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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