Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Kulturgutes des ehemaligen Landes Preußen und zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" Bd. 1
Vollständigen Titel anzeigen
NW 0095, 37
NW 0095 Finanzministerium, Liegenschaften (Abt. III B)
Finanzministerium, Liegenschaften (Abt. III B) >> 2. Verwaltung des früheren Reichsvermögens >> 2.2. Gesetzliche Bestimmungen über die Verwaltung des früheren Reichsvermögens >> 2.2.3. Stiftung "Preußischer Kulturbesitz"
1951-1954
Enthaeltvermerke: enthält u.a.: Gesetzentwurf der Bundesregierung i.d.F. v. 10.10.1952 und Stellungnahme des Finanzministeriums NW; Schriftwechsel mit den Finanzministern bzw. -senatoren der Bundesländer; Entwurf der Gruppe III A 3 im Finanzministerium NW nebst Satzungsentwurf v. 14.11.1952 mit späteren Änderungen; Vermerk über die Länderbesprechungen am 18.11. und 1.12.1952 sowie über die Besprechung zwischen Vertretern der Länder und der Bundesressorts am 8.12. 1952; Verzeichnis der Kunst- und Kulturgüter des ehem. Landes Preußen in NW; Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein betr. den Kulturbesitz des ehemaligen Landes Preußen; Vereinbarung vom 20.1.1953; Niederschrift über die Sitzung der pr. Nachfolgeländer am 20.1.1953 in Düsseldorf; Kurzprotokoll der 28. Sitzung des BT-Ausschusses für Kulturpolitik - Unterausschuß "Kunst" - am 9.1.1953
Finanzministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.2. Finanzministerium (Tektonik)
- 4.2.2.14. Vermögens- und Liegenschaftsverwaltung (Tektonik)
- FM Reichsvermögen, Wehrmachtsliegenschaften, Liegenschaften des Deutschen Reichs NW 0095 (Bestand)
- 2. Verwaltung des früheren Reichsvermögens (Gliederung)
- 2.2. Gesetzliche Bestimmungen über die Verwaltung des früheren Reichsvermögens (Gliederung)
- 2.2.3. Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" (Gliederung)