Stadt Bad Münder - Urkunden (Bestand)
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NLA HA, Dep. 12
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.3 Städte und Gemeinden >> 2.3.1 Urkunden
1390-1778
Bestandsgeschichte: I. Bestandsgeschichte
Der Aufstieg des Ortes Münder beruht auf seiner günstigen Lage und seinen seit 1033 bezeugten Solequellen. Seit 1260 mussten die Bischöfe von Minden die werdende Stadt allmählich den Welfen überlassen. Unter deren Herrschaft entwickelte sich Münder mit Ratsverfassung, Mauern und Burgmannshöfen zur ersten der kleinen Städte im Fürstentum Calenberg. Die Saline in dem Vorort "Salz" wurde erst 1827 eingemeindet, sie kam 1924/25 zum Erliegen.
Im Jahr 1897 übergab die Stadt Münder dem Staatsarchiv in Hannover ihre älteren Handschriften als Depositum. Nach 1913 folgten zu denselben Bedingungen die Urkunden und Akten der Stadt, die Arnold Peters im Jahr 1919 in Regestenform verzeichnete. Bis auf 70 Urkunden aus dem 14. bis 17. Jahrhundert wurde das Depositum Bad Münder 1943 durch Kriegseinwirkung vernichtet.
Die erhaltenen Urkunden beziehen sich im Wesentlichen auf geistliche Stiftungen, auf Kredite und Geldgeschäfte des Rates und einzelner Bürger sowie auf Bestätigungen der städtischen Privilegien durch die jeweiligen Landesherren.
II. Bestandserschließung
Von den 70 erhaltenen Urkunden - es befinden sich allerdings auch einige Aktenstücke darunter - liegen die ersten 62 in chronologischer Reihenfolge. Eine Ausnahme macht Dep. 12 Nr. 13, die aus dem Jahr 1544 stammt und an die Stelle der noch von Peters regestierten Urkunde von 1462 gerückt ist, die heute fehlt. A. Peters hat die ersten 28 Urkunden aus dem 14. und 15. Jahrhundert in Regestenform verzeichnet. Die Nummern 63-70 sind offenbar nach der Abgabe der Urkunden an das Staatsarchiv aus den Akten herausgenommen und dem Bestand in zeitlicher Ordnung (1448-1671) angegliedert worden.
Die Ordnung des Bestandes Depositum 12 Bad Münder wurde nicht mehr verändert, da die Nummernfolge auf den Urkunden bereits vermerkt war. Der größte Teil der Urkunden ist durch die
Bestandsgeschichte: Hochwasserkatastrophe von 1946 in Mitleidenschaft gezogen worden; einzelne Stücke sind kaum noch zu lesen.
Weitere Urkunden (seit 1338) und Akten (seit dem 17. Jh.) befinden sich noch vor Ort im Stadtarchiv Münder (vgl. Findbuch FA 130 Bd. 3).
III. Literatur
Richard Doebner, Urkundenregesten betreffend vorwiegend die kirchlichen Stiftungen der Stadt Münder am Deister, in: Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 6 (1901) 210-240.
Ida Hakemeyer, Ein sonderlich Geschlecht und seine Stiftung, Göttingen 1964.
Dies., Metamorphosen zweier Stiftungen in Bad Münder, Göttingen 1970.
Theodor Meyer, Aus den Stadtbüchern von Münder, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen 77 (1912), S. 405-426.
Ders., Zur Geschichte der Kirche in Münder, in: Ebda. 20 (1915), S. 235-285.
Arnold Peters, Inventare der nichtstaatlichen Archive im Kreise Springe, Hannover 1919, S. 59-116 (Urkunden: S. 61-72).
Karl Piepho, Geschichte der Stadt Bad Münder, Bad Münder 1960.
Theodor Warnecke, Beiträge zur Geschichte der Stadt Münder, Osnabrück 1899.
Hannover, im Januar 2007
gez. Dr. Claudia
Bestandsgeschichte: Kauertz
Der Aufstieg des Ortes Münder beruht auf seiner günstigen Lage und seinen seit 1033 bezeugten Solequellen. Seit 1260 mussten die Bischöfe von Minden die werdende Stadt allmählich den Welfen überlassen. Unter deren Herrschaft entwickelte sich Münder mit Ratsverfassung, Mauern und Burgmannshöfen zur ersten der kleinen Städte im Fürstentum Calenberg. Die Saline in dem Vorort "Salz" wurde erst 1827 eingemeindet, sie kam 1924/25 zum Erliegen.
Im Jahr 1897 übergab die Stadt Münder dem Staatsarchiv in Hannover ihre älteren Handschriften als Depositum. Nach 1913 folgten zu denselben Bedingungen die Urkunden und Akten der Stadt, die Arnold Peters im Jahr 1919 in Regestenform verzeichnete. Bis auf 70 Urkunden aus dem 14. bis 17. Jahrhundert wurde das Depositum Bad Münder 1943 durch Kriegseinwirkung vernichtet.
Die erhaltenen Urkunden beziehen sich im Wesentlichen auf geistliche Stiftungen, auf Kredite und Geldgeschäfte des Rates und einzelner Bürger sowie auf Bestätigungen der städtischen Privilegien durch die jeweiligen Landesherren.
II. Bestandserschließung
Von den 70 erhaltenen Urkunden - es befinden sich allerdings auch einige Aktenstücke darunter - liegen die ersten 62 in chronologischer Reihenfolge. Eine Ausnahme macht Dep. 12 Nr. 13, die aus dem Jahr 1544 stammt und an die Stelle der noch von Peters regestierten Urkunde von 1462 gerückt ist, die heute fehlt. A. Peters hat die ersten 28 Urkunden aus dem 14. und 15. Jahrhundert in Regestenform verzeichnet. Die Nummern 63-70 sind offenbar nach der Abgabe der Urkunden an das Staatsarchiv aus den Akten herausgenommen und dem Bestand in zeitlicher Ordnung (1448-1671) angegliedert worden.
Die Ordnung des Bestandes Depositum 12 Bad Münder wurde nicht mehr verändert, da die Nummernfolge auf den Urkunden bereits vermerkt war. Der größte Teil der Urkunden ist durch die
Bestandsgeschichte: Hochwasserkatastrophe von 1946 in Mitleidenschaft gezogen worden; einzelne Stücke sind kaum noch zu lesen.
Weitere Urkunden (seit 1338) und Akten (seit dem 17. Jh.) befinden sich noch vor Ort im Stadtarchiv Münder (vgl. Findbuch FA 130 Bd. 3).
III. Literatur
Richard Doebner, Urkundenregesten betreffend vorwiegend die kirchlichen Stiftungen der Stadt Münder am Deister, in: Zeitschrift der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 6 (1901) 210-240.
Ida Hakemeyer, Ein sonderlich Geschlecht und seine Stiftung, Göttingen 1964.
Dies., Metamorphosen zweier Stiftungen in Bad Münder, Göttingen 1970.
Theodor Meyer, Aus den Stadtbüchern von Münder, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen 77 (1912), S. 405-426.
Ders., Zur Geschichte der Kirche in Münder, in: Ebda. 20 (1915), S. 235-285.
Arnold Peters, Inventare der nichtstaatlichen Archive im Kreise Springe, Hannover 1919, S. 59-116 (Urkunden: S. 61-72).
Karl Piepho, Geschichte der Stadt Bad Münder, Bad Münder 1960.
Theodor Warnecke, Beiträge zur Geschichte der Stadt Münder, Osnabrück 1899.
Hannover, im Januar 2007
gez. Dr. Claudia
Bestandsgeschichte: Kauertz
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ