Hans Graf ("Graff") gen. Geiß ("Gryß") zu Möhringen auf den Fildern, gefangengesetzt wegen Wilderns, zahlt seine Atzung und Gefängniskosten, verspricht, andere Wilderer anzuzeigen, schwört Urfehde und verbürgt sich mit seinem Gut für 100 Gulden; Siehe auch Nr. 528,1 - 528,3