Gerhard von Talheim reversiert dem Landgrafen Wilhelm (III. ) von Hessen (lantgrave tzu Hessen, grave zu Katzenelnbogen, zu Dietz, zu Ziegenhain und zu Nidde), gemäß dem inserierten Lehenbrief das Drittel der oberen Burg zu Talheim mit allen zugehörigen Gütern und Gülten zu Lehen empfangen zu haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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