Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst im Streit zwischen Georg, Hans und Erasmus, allesamt Schenken von Erbach, einer- sowie Burgmannen, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Bensheim andererseits nachfolgendes Vorgehen. Den vom Hofmeister Blicker Landschad zu Steinach dazu geordneten Räten haben die acht Tage zu Bensheim jedoch nicht ausgereicht, um die Parteien in zwei Punkten und mehr zu verhören, und bedürfen der Verlängerung. Beide Seiten sollen ihre Ansprüche binnen drei Wochen, also bis etwa Dienstag nach Maria Würzweihe [= 18.8.1478], der Gegenseite nach Bensheim beziehungsweise nach Michelstadt schriftlich und besiegelt schicken. Innerhalb der nächsten drei Wochen, also bis etwa Dienstag Mariä Geburt [= 8.9.1478], sollen sie sich antworten. Nach weiteren drei Wochen, ungefähr zu St. Michael [= 29.9.1478], soll die Widerrede und innerhalb der nächsten drei Wochen bis ungefähr Dienstag nach St. Gallus [= 20.10.1478] soll die Nachrede erfolgen. Sollte jemand eine Kundschaft heranziehen, soll er diese oder eine Abschrift der anderen Seite übermitteln. Wenn alles übermittelt ist, soll jede Partei alle eigenen Schriften binnen 14 Tagen, also bis etwa Dienstag nach Allerheiligen [= 3.11.1478], in die Kanzlei nach Heidelberg bringen. Dort will der Pfalzgraf die Seinen dazu ordnen und weiter entsprechend dem Anlass seines Hofmeisters vorgehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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