Conlin Hüpschlin, Ammann zu Herbertingen, daselbst zu Gericht an Stelle des Grafen Andreas von Sonnenberg, urteilt in der Streitsache zwischen Konrat Rot, Kaufmann des Abtes Hans von Salmansweiler zu Ostrach, gegen Hans Weh von Herbertingen. Der Kaufmann legt ein Urteil [1491 Oktober 6] vor, wonach Hans Weh aus seinem von Salem lehenrührigen Gut abziehen sollte und läßt dann durch seinen Fürsprech Jörg Fryhart von Herbertingen erklären, daß er Weh auf dem Hof gelassen habe unter der Bedingung, daß dieser innerhalb 2 Jahren ein Haus baue; da dies nicht geschehen sei, beantrage er Abweisung vom Hof. Hans Weh läßt durch seinen Fürsprech, Jakob Pur, antworten, er könne nur zu Lichtmeß und nicht im Jahr gekündigt werden. Das Urteil lautet, der frühere Urteilsbrief bleibe in Kraft, doch solle Hans Weh bis Lichtmeß auf dem Gut bleiben "und sölt der pfluog sin art behalten"
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Conlin Hüpschlin, Ammann zu Herbertingen, daselbst zu Gericht an Stelle des Grafen Andreas von Sonnenberg, urteilt in der Streitsache zwischen Konrat Rot, Kaufmann des Abtes Hans von Salmansweiler zu Ostrach, gegen Hans Weh von Herbertingen. Der Kaufmann legt ein Urteil [1491 Oktober 6] vor, wonach Hans Weh aus seinem von Salem lehenrührigen Gut abziehen sollte und läßt dann durch seinen Fürsprech Jörg Fryhart von Herbertingen erklären, daß er Weh auf dem Hof gelassen habe unter der Bedingung, daß dieser innerhalb 2 Jahren ein Haus baue; da dies nicht geschehen sei, beantrage er Abweisung vom Hof. Hans Weh läßt durch seinen Fürsprech, Jakob Pur, antworten, er könne nur zu Lichtmeß und nicht im Jahr gekündigt werden. Das Urteil lautet, der frühere Urteilsbrief bleibe in Kraft, doch solle Hans Weh bis Lichtmeß auf dem Gut bleiben "und sölt der pfluog sin art behalten"
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/4 T 1 Nr. 43
Herbatingen H. 3. scat. ad. Num. XIVtum. 1496. Fasz. 1
Rep. III, Salem-Ostrach
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/4 T 1 Ostrach: Urkunden Salemer Oberamt Ostrach
Ostrach: Urkunden Salemer Oberamt Ostrach >> I. Urkunden
1496 Mai 18 (Mi n. Himmelfahrt)
Urkunden
Siegler: Aussteller
Fryhaert, Jörg; Herbertingen
Hüpschlin, Conlin; Herbertingen
Johannes; Abt von Salem
Pur, Jakob; Saulgau
Rot, Konrad; gen. Kaufmann, Ostrach
Weh, Hans; Herbertingen
Herbertingen SIG
Ostrach SIG
Salem FN; Abt Johannes
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ