Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen der Klage der Stadt Nürnberg gegen Markgraf Georg von Brandenburg wegen Hinwegführung von vier Nürnberger Untertanen, namens Hans Mumler, Heintz Schuster, Fritz Weyler und Hans Achberger, aus Reichelsdorf zu Recht, dass er Markgraf gemäß einem kaiserlichen Mandat die Gefangenen innerhalb vierzehn Tagen gegen Urfehde freigeben oder in die im kaiserlichen Mandat festgesetze Ungehorsamsstrafe verfallen sein solle.
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Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen der Klage der Stadt Nürnberg gegen Markgraf Georg von Brandenburg wegen Hinwegführung von vier Nürnberger Untertanen, namens Hans Mumler, Heintz Schuster, Fritz Weyler und Hans Achberger, aus Reichelsdorf zu Recht, dass er Markgraf gemäß einem kaiserlichen Mandat die Gefangenen innerhalb vierzehn Tagen gegen Urfehde freigeben oder in die im kaiserlichen Mandat festgesetze Ungehorsamsstrafe verfallen sein solle.
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden 553
GF/A Nr. 6
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden >> Losungamt, 39 Laden >> Miscellanea >> Urteilbriefe (Lade GF/A)
1536 Januar 31
Urkunden
ger
Ausstellungsort: Speyer
Originaldatierung: Geben in Speyer am letzten tag obgemelts monats Januarii etc. 1536.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1536
Monat: 1
Tag: 31
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anh. Siegelkapsel, aus welcher das kaiserliche Siegel ausgefallen ist.
Originaldatierung: Geben in Speyer am letzten tag obgemelts monats Januarii etc. 1536.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1536
Monat: 1
Tag: 31
Äußere Beschreibung: Ausf. Perg. mit anh. Siegelkapsel, aus welcher das kaiserliche Siegel ausgefallen ist.
Achberger, Johann
Brandenburg, Georg Markgraf von
Mumler, Johann
Weyler, Fritz
Speyer (Rheinland-Pfalz), Ausstellungsort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:51 MESZ
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