Papst Urban [IV.] befiehlt dem Offizial von Salzburg auf die Klage des Stiftes Borchorsgaden (1) hin, den Kanoniker Johannes Scugrans, der das Stift mit Eigentum der Kirche verlassen hat und umher vagabundiert, zu veranlassen, für immer in das Stift zurückzukehren und die mitgenommenen Gelder und Gegenstände zurückzugeben. Siegler: S: Papst Urban IV.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv