Anweisung: Die Fischer von Stockstadt, Erfelden und Biebesheim werden bei Strafe von 5 Gulden angehalten, die gefangenen Fische grundsätzlich auf den Markt nach Darmstadt zu bringen. Die Fischer von Trebur, Rüsselsheim und Geinsheim sollen im Winter ihre Fische mindestens einmal im Monat auf dem Markt in Darmstadt feilbieten.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
Objekt beim Datenpartner