Kameralamt Geislingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 49
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1922 (Va ab 1695)
Vorbemerkung Das Kameralamt Geislingen bestand von 1810 bis 1922. 1810 wurde das Kameralamt Geislingen aus folgenden Gebieten errichtet: 1. Den von Bayern an Württemberg abgetretenen vormals Ulmischen (die Orte Geislingen, Altenstadt, Amstetten, Aufhausen, Bräunisheim, Gingen, Gross-Süssen, Hausen, Hofstett-Emerbuch, Kuchen, Oppingen, Schalkstetten, Steinenkirch, Stötten, Stubersheim, Türkheim, Überkingen, Unterböhringen, Waldhausen und Weiler umfassenden) Gebieten. 2. Den ritterschaftlichen (zum Kanton Kocher gehörigen, 1806 an Bayern und 1810 an Württemberg gekommenen) Besitzungen: a. des Grafen von Rechberg zu Donzdorf, nämlich: die Herrschaft Donzdorf mit den dazugehörigen Weilern und Höfen, die Herrschaft Weissenstein zu der Weissenstein, Böhmenkirch, Nenningen, Schnittlingen und Treffelhausen gehörten. b. des Grafen von Degenfeld-Schomburg zu Eybach, nämlich Eybach mit mehreren Höfen. c. der früheren Bubenhofen'schen Herrschaft Klein-Süssen; seit 1826 dem Grafen von Rechberg gehörig. Bei der Neuorganisation der Kameralämter vom 6. Juni 1819 (Regierungsblatt 1819, Seite 293 bis 304) wurde dem Kameralamt Geislingen der Ort Ettlenschiess (bisher Oberamt Albeck) vom Kameralamt Langenau zugeteilt. Durch die Verfügung des Finanzministeriums vom 2. Januar 1839 (Regierungsblatt 1839, Seite 18) wurden die zum Oberamtsbezirk Ulm gehörigen Orte Ettlenschiess und Urspring an das Kameralamt Ulm abgetreten. Gemäß K. Verordnung vom 6. März 1843 (Regierungsblatt 1843, Seite 211 bis 228) hatte das Kameralamt Geislingen die Orte Deggingen, Ditzenbach, Drackenstein, Gosbach, Hohenstadt, Mühlhausen, Reichenbach, Westerheim und Wiesensteig vom aufgelösten Kameralamt Wiesensteig zu übernehmen. Der nachstehende Bestand umfasst 328 Büschel = 3 lfd. Meter.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
312 Büschel (4,9 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ