Der Ritter Johann Wolf von Sp. quittiert Johann Grafen zu Sp. über alle Gülten und Gedingnisse seines Burggrafenamtes zu Birkenfeld (Birkenf.), Korn, Wein, Geld, Hafer oder Heu, die für dieses an Martini (11.11.) beginnende Jahr fällig sind, und sagt den Grafen und seine Erben für dieses und alle vergangenen Jahre davon los. Siegel des Ausstellers.