Beleidigung, Handgreiflichkeiten
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GerKer, 899
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
1687 - 1688
Enthält: Am 24.11.1687 verklagt Pastor Anton Curth den Landzöllner Peter Wihrt wegen Beleidigung. Vorausgegangen waren Streitigkeiten zwischen dem Landzöllner Peter Wihrt und dem Mieter ("inquilinus") Peter Graetz, bei denen Peter Wihrt bei Peter Graetz allen Hausrat, Mobilien, Kessel, Pfannen und Töpfe gewaltsam und "eigenthättlicherweiße" hinausgeworfen hatte. Als der Pastor durch den Vikar Johann Wihrtz davon erfuhr - der Vikar hatte ihn am Morgen in der Kirche aufgesucht, wo er gerade dem Vikar Pütz half, den St. Katharinenaltar zu reingen, um ihm davon zu berichten, - beschloss er "vermittelß seines Ampts undt tragender Seelsorge" zu vermitteln und begab sich an den Tatort ("ad locum loci"). Auf dem Hof rief er Peter Wihrt "in aller Sanftmuth" zu sich, um ihn wegen der Exzesse abzumahnen. Doch dieser kam ihm "hochst frivol" entgegen gesprungen und warf ihn unter schweren Beschimpfungen ("bekümmere dich, du Pfaff, mit deinem Brevier; ... du versoffener Pfaff ... scher' dich zum Hauß hinauß" etc.) und unter Schlägen auf die Brust zum Tor hinaus; ja er verfolgte ihn unter Injurien weiter bis zum Haus des Schultheißen und drohte ihm, ihn - s[alva] v[enia] - in den Hintern zu treten. Der Pastor nimmt die beiden Geschworenen Gerhardt Jaixen und Goddert Duister mit und zeigt die Vorgänge ("die ihme zugefugtte Gewalthatten") sogleich bei Gericht an und bittet die dort Anwesenden, Schultheiß Johann Heinrich Schieffer und Schöffe Werner Sieger, weiter zu ermitteln, zumal er solches als von der geistlichen Obrigkeit vorgestellter Seelsorger "gantz undt gar nicht erdulden" könne. Man solle vielmehr den "frevelmuthigen Insultanten [Beleidiger]" zum abschreckenden Exempel gebührend bestrafen. Die beiden Zeugen bestätigen das Geschehene. Wie sich die Klagsache entwickelte, ist mangels Akten nicht bekannt. Jedenfalls blieb das Verhältnis zwischen Peter Wihrt und dem Pastor schlecht, was letzterer am 2.4.1688 zu spüren bekam. Als er auf dem Heimweg vor Johann Hamechers Haus auf Peter Wihrt traf, fiel dieser wiederum mit Schmähworten ("du voller Biltz, wahe gehestu hin", "versoffener Pfaff, Leuchtenmecher, Schuttelenkremer") und Handgreiflichkeiten über ihn her und verfolgte ihn: "du, Curtgen, bistu nun [ein] so großer Her, dahe du doch zuvor ein Betteler gewesen". Wiederum protestiert der Pastor vor Gericht und klagt gegen Peter Wihrt wegen Beleidigung. Er bringt auch den Bürgermeister Ludwig Kraux und den Geschworenen Philipp Clemens als Zeugen mit, die auch sogleich vernommen werden und den Bericht des Pastors bestätigen. Auch hier ist mehr nicht überliefert.
Schriftstücke: 2
Archivale
Clemens, Philipp, Geschworener 1688
Curth, Anton, Pastor
Duister, Goddert, Geschworener 1687
Graetz, Peter
Hamecher, Johann
Jaixen, Gerhardt, Geschworener
Kraux, Ludwig, Bürgermeister 1688
Pütz, Vikar
Schieffer, Johann Heinrich, Schultheiß
Sieger, Werner, Schöffe
Wihrt, Peter
Kerpen - Katharinenaltar
Beleidigung
Brüchtenverhandlungen
Handgreiflichkeiten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:22 MEZ