Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Früher ist durch Ritter Wilhelm von Bibra, Hans von Dörnberg (Doringenberg), Hofmeister, und Hermen Lugelin zu Alsfeld (Alßfeilt) ein Vertrag zwis...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1486 Oktober 17
Ausfertigung, Pergament (27 x 41,5 cm) mit ursprünglich vier anhängenden Siegeln (1: zerbrochen, 2: stark beschädigt; 3: nur noch Reste; 4: fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: dinstag nehest nach Sanct Gallentag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Früher ist durch Ritter Wilhelm von Bibra, Hans von Dörnberg (Doringenberg), Hofmeister, und Hermen Lugelin zu Alsfeld (Alßfeilt) ein Vertrag zwischen Herman [III.] Riedesel und den Brüdern Symon und Ludewig von Schlitz genannt von Görtz (Slitz, Gortz) gemacht worden, wonach unter anderem bestimmt wurde, das Herman Riedesel die Brüder zu ihrem Anteil des Gerichts Schlechtenwegen kommen lassen solle, wo ihre Eltern ihn vorher gehabt hätten, und das die zwei von Görtz Herman Rietesel 60 Silberlinge geben sollte für die Nahme, sie sie von Altenschlirf (Altenslriff) getan hätten. Dies beiden Stücke sind noch nicht ausgeführt wegen Gebrechen, die die Knechte beider Teile untereinander hatten. Nun haben Herman Lugelin, Volgprecht Schenk (Schengk), Albrecht von Trümbach (Drubenprach) und Bastian von Wildungen am 17 Oktober (uf heute dinstag nehest nach Sanct Gallen tag) zwischen beiden Teilen folgenden Vertrag geschlossen: 1) Herman Riedesel soll die Gebrüder Symon und Ludewig von Görtz zu dem vierten Teil des Gerichts zu Schlechtenwegen mit Gerichtshändeln, Lagern und was dazu gehört kommen lassen und ihnen das am 20. ("uff nehest komende Freytag") überantworten lassen. Die Männer des Gerichts sollen ihnen zu Gerechtigkeit verpflichtet sein. (2) Da die von Görtz bewiesen haben, das ihre Aeltern den von Eisenbach (Eysenbach) selig, ein Viertel an dem Gericht versetzt haben worüber sie den Reversbrief der von Eisenbach (Eysenbach) innehaben, soll ihnen die lösung vorbehalten sein. (3) Die 60 Silberlinge für die Nahme von Altenschlirf brauchen die von Görtz nicht zu geben. (4) Dagegen soll die Forderung, die die von Görtz an die Männer des Gerichts wegen Ungehorsams gestellt haben, absein. (5) Die Abnutzung in der verflossenen Zeit soll Herman Rietesel zugestehen. (6) "Umb den dodeslag, an Otwelder seligen begangen, sal der deter sich myt den erben der armen sele zu droste eyn zymlich besserung vertragen, und so der vortrag und dy besserung allso gescheen, ist Herman Rietesel des stucks auch zufrieden". (7) Wegen des Mannes zu Queck (Qweck) sollen Albrecht von Trümbach und Bastian von Wildungen bis zu den Cristheilgen Tagen Herman Rietesel und die Brüder von Görtz gütlich vertragen. (8) Wegen Melchior Kelner sollen Herman Lugelin und Albrecht von Trümbach (Drubenbach) einen Tag zwischen Herman Rietesel und ihm ansetzen, sie verhören und danach entscheiden.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Vertrag durch Schiedsfreunde zwischen Riedesell und Görtz über das Gericht Schlechtenwegen A(nno) 1486"
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung: "Und myt unser obgeschrieben vier Scheitsfrunde angehangenden Ingesigeln besigelt" (die vier Schiedsfreunde) 1. Siegel: Herman Lugelin 2 Siegel: Volgprecht Schenk (Schengk) 3. Siegel: Albrecht von Trümbach (Drubenprach) 4. Siegel: Bastian von Wildungen
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1435
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.