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Bestätigung des Zunftbriefes für die Schreiner
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0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt, 0-2-1-48.0000
0-2-1 Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
Urkunden A(alter Sammlungsbestand), durch Ankäufe noch fortgeführt
(1689 Februar 11, 1708 April 30)
Regest: 1689, Februar 11, Düsseldorf I. 1708, April 30, Düsseldorf II. Kurfürst Johann Wilhelm bestätigt den von Herzog Wolfgang Wilhelm gegebenen Zunftbrief für die Schreiner de dato 1561 September 13. Kurprinz Johann Wilhelm bestätigt auf Bitten der Schreinergenossen die Ordnung dieser Zunft, welche Wolfgang Wilhelm d. d. Düsseldorf, 1622 September 5 bestätigt hat, und befiehlt aus diesem Amlaß besonders, "dass sie dawieder von frembden, auswendigen Schreiner mit Hereinbringung und Verkaufung ausser zugelassenen vier ordinarie Jahrmärkten Kisten, Kasten, Betstätten, Stühlen, Tischen und dergleichen Schreinerarbeit zu Schaden und Abbruch ihrer Nahrung beschweret und benachteiliget werden, nit zu gestatten, sondern selbige preismachen und diesem Handwerk zum besten gedeihen zu lassen, dahingegen aber wollen hiermit und ernstlich, dass gemelte hiesige Handwerkmeistere und Zunftgenossen sich allersamt notturftigen, auf gleiche Weis und eben solcher Kunst und Fleiß, wie von frembden auswertigen Meisteren zu bekommen, verfertigten Schreinerhandwerks-Waaren, ahn Kisten, Kasten, Betstatten, Tisch, Stühlen und dergleichen mehr, was darin schlaget, welche sie in billichen und rechtmäßigen Preis zu verkaufen und die Leute darin nit zu übernehmen, zu hiesiger Unserer Residentz-Statt Einwohner Behueff hinfuhro parat und gestalt zu machen, verbunden und obligiert sein sollen, dass darahn kein Abgang noch Mangel sein und Wir bei Verspuhrung dessen nit verursacht werden mögen, denen Frembden die Einfuhr und Verkauf sothaner Waahren frei und ungehindert zu permittiren." Original Pergament, 13 Blatt im Umschlag, Siegel abgeschnitten.
Kopie auf Papier ohne Siegel.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.