Vergleich zwischen den Lüneburger Stadtrat und dem Knappen Othranen von Tzersen und dessen Hausfrau Hebelen von Tzersen wegen Aushändigung von vier Stadtbriefen bis 1462, welche Hebelens verstorbener Ehemann Johann von Embern innehatte. Im Gegenzug verpflichtet sich Lüneburg zur Zahlung der ausstehenden Capitalien samt Zinsen. Bezeugt durch Ludolph von Hitzacker, Abt zu St. Michaelis in Lüneburg, Otto Propst zu Walsrode sowie die Lüneburger Ratsherren Curd Schellepeper und Meineke Töbing.

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