Vergleich zwischen den Lüneburger Stadtrat und dem Knappen Othranen von
Tzersen und dessen Hausfrau Hebelen von Tzersen wegen Aushändigung von vier
Stadtbriefen bis 1462, welche Hebelens verstorbener Ehemann Johann von Embern
innehatte. Im Gegenzug verpflichtet sich Lüneburg zur Zahlung der ausstehenden
Capitalien samt Zinsen. Bezeugt durch Ludolph von Hitzacker, Abt zu St.
Michaelis in Lüneburg, Otto Propst zu Walsrode sowie die Lüneburger Ratsherren
Curd Schellepeper und Meineke Töbing.