(Hans Hailsperg, Künen, seine Ehefrau und Siffard Kelner, sein Schwager, Bürger zu Erfurt)
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E 76, Nr. 116 (Benutzungsort: Wernigerode)
E 76 (Benutzungsort: Wernigerode) Familie von Schenck (Gutsarchiv Flechtingen)
Familie von Schenck (Gutsarchiv Flechtingen) >> 02. Urkunden fremder Provenienz
1456 November 26
Urkunden
Inhalt: Hans Hailsperg, Künen, seine eheliche Wirtin und Siffard Kelner, sein Schwager, Bürger zu Erfurt, verkaufen dem Dechant und Kollegiat des Kollegiums Magister Amplonii von Berck zu der Himmelpforte ("hemelpforte"), worüber der Rat der Stadt Erfurt Sicherung und Handhabe hat, 12 rheinische Gulden jährlichen Zinses um 200 rheinischen Gulden an 11 Äckern Weinwachses, von denen 5 zu Sulza
an dem Rotenberge und 6 in dem Brühl bei Heinen von der Sachsa gelegen sind. Jährlich sind von den obgenannten gegeben von den 6 Äckern dem Erzbischof von Mainz 2 neue Erfurter Pfennige zu Zins und von den 5 Äckern nur von Siffard Kelner 5 1/2 Schilling Pfennige und 2 Hühner zu Erbzins und Sicherheit dieses Kaufes und obgenannten Zinses. 18 Talent Pfennige jährlichen Erbzinses, zahlbar jährlich Sonntag nach Michaelis, zu geben von Feld und Flur zu Groß Sömmerda ("Graß Sömerde") und Rohrborn ("Rorborn") [Sömmerda] daselbst zu Rohrborn gehörig und zu Lehen von der Herrschaft Beichlingen, ehemals Heinrich und Richard geheißen, sind mit Lehns- und Kaufbriefen den Käufern von den Ausstellern zur Sicherheit unter Vorbehalt Beichlinger Rechte gegeben worden. Zinszeiten: 6 Gulden zu diesem (1456) Feste von St. Urban und 6 auf St. Andreas. Wenn von Seiten der Verkäufer alles wieder ausgelöst ist, sind die Schuldverschreibungen zurückzugeben.
Ort: o. O
Siegelreste/-verluste: Ausstellersiegel abgefallen
Überlieferungsform: Ausf.
Beschreibstoff: Pergament
an dem Rotenberge und 6 in dem Brühl bei Heinen von der Sachsa gelegen sind. Jährlich sind von den obgenannten gegeben von den 6 Äckern dem Erzbischof von Mainz 2 neue Erfurter Pfennige zu Zins und von den 5 Äckern nur von Siffard Kelner 5 1/2 Schilling Pfennige und 2 Hühner zu Erbzins und Sicherheit dieses Kaufes und obgenannten Zinses. 18 Talent Pfennige jährlichen Erbzinses, zahlbar jährlich Sonntag nach Michaelis, zu geben von Feld und Flur zu Groß Sömmerda ("Graß Sömerde") und Rohrborn ("Rorborn") [Sömmerda] daselbst zu Rohrborn gehörig und zu Lehen von der Herrschaft Beichlingen, ehemals Heinrich und Richard geheißen, sind mit Lehns- und Kaufbriefen den Käufern von den Ausstellern zur Sicherheit unter Vorbehalt Beichlinger Rechte gegeben worden. Zinszeiten: 6 Gulden zu diesem (1456) Feste von St. Urban und 6 auf St. Andreas. Wenn von Seiten der Verkäufer alles wieder ausgelöst ist, sind die Schuldverschreibungen zurückzugeben.
Ort: o. O
Siegelreste/-verluste: Ausstellersiegel abgefallen
Überlieferungsform: Ausf.
Beschreibstoff: Pergament
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:20 MESZ