Jörg Truchseß von Waldburg, Heinrich Göldli, Ritter, Altbürgermeister, und Konrad Schwendi ("Swendi"), Ritter und des Rats zu Zürich, schlichten in Streit zwischen Kaspar [Schiegg], Abt, und Konvent zu Weingarten einerseits, Johann Truchseß zu Waldburg, Landvogt in Schwaben, andererseits und Ammann, Räten und Gemeinde zu Altdorf als dritter Partei. Der Streit betrifft die Jurisdiktion der Landvogtei über die Güter und Leibeigenen des Klosters, Gebot und Verbot sowie Frondienste, Besetzung des Ammannamts in Altdorf, Verleihung des Tafernrechts, Kriegsdienste und -steuern, Pfändungen, Besetzung des Brudergerichts, Aufnahme von Bürgern in Altdorf, Jurisdiktion über die Bediensteten des Klosters, Wegnahme der Lehengüter von Witwen und Waisen, Besteuerung von Kindern ("fäll und gläß"), Klagen gegen die Altdorfer vor dem Fürsten (von Österreich) und fremden Gerichten. Die Aussteller bringen die streitenden Parteien dazu, die Sache vor dem Bischof von Augsburg auszutragen. Ein Prozeß, den das Kloster vor dem Dompropst von Basel als kaiserlichem Kommissar gegen die von Altdorf angestrengt hat, soll vorerst nicht weiter betrieben werden, desgleichen der in Mainz anhängige Prozeß gegen den Landvogt und die von Altdorf. Die Aussteller haben die Händel und Aufläufe, die sich in Altdorf "von ettlichs höws wegen" zugetragen haben, in Ruhe gestellt. Die Schlichtung steht unter dem Vorbehalt, daß der Kaiser Kommission erteilt und Österreich zustimmt.
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Jörg Truchseß von Waldburg, Heinrich Göldli, Ritter, Altbürgermeister, und Konrad Schwendi ("Swendi"), Ritter und des Rats zu Zürich, schlichten in Streit zwischen Kaspar [Schiegg], Abt, und Konvent zu Weingarten einerseits, Johann Truchseß zu Waldburg, Landvogt in Schwaben, andererseits und Ammann, Räten und Gemeinde zu Altdorf als dritter Partei. Der Streit betrifft die Jurisdiktion der Landvogtei über die Güter und Leibeigenen des Klosters, Gebot und Verbot sowie Frondienste, Besetzung des Ammannamts in Altdorf, Verleihung des Tafernrechts, Kriegsdienste und -steuern, Pfändungen, Besetzung des Brudergerichts, Aufnahme von Bürgern in Altdorf, Jurisdiktion über die Bediensteten des Klosters, Wegnahme der Lehengüter von Witwen und Waisen, Besteuerung von Kindern ("fäll und gläß"), Klagen gegen die Altdorfer vor dem Fürsten (von Österreich) und fremden Gerichten. Die Aussteller bringen die streitenden Parteien dazu, die Sache vor dem Bischof von Augsburg auszutragen. Ein Prozeß, den das Kloster vor dem Dompropst von Basel als kaiserlichem Kommissar gegen die von Altdorf angestrengt hat, soll vorerst nicht weiter betrieben werden, desgleichen der in Mainz anhängige Prozeß gegen den Landvogt und die von Altdorf. Die Aussteller haben die Händel und Aufläufe, die sich in Altdorf "von ettlichs höws wegen" zugetragen haben, in Ruhe gestellt. Die Schlichtung steht unter dem Vorbehalt, daß der Kaiser Kommission erteilt und Österreich zustimmt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 277
B 515 U 0277
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1479 Juli 19 (am nächsten montag vor sant Maria Magdalenen tag)
46,1 x 68,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Jörg Truchseß von Waldburg, Heinrich Göldli, Ritter, Altbürgermeister, und Konrad Schwendi ("Swendi"), Ritter und des Rats zu Zürich
Empfänger: Kaspar [Schiegg], Abt, und Konvent zu Weingarten, und andere
Siegler: Aussteller, Abt und Konvent zu Weingarten, Hans Truchseß von Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 7 S., 1 leicht besch.
Aussteller: Jörg Truchseß von Waldburg, Heinrich Göldli, Ritter, Altbürgermeister, und Konrad Schwendi ("Swendi"), Ritter und des Rats zu Zürich
Empfänger: Kaspar [Schiegg], Abt, und Konvent zu Weingarten, und andere
Siegler: Aussteller, Abt und Konvent zu Weingarten, Hans Truchseß von Waldburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 7 S., 1 leicht besch.
Göldlin, Heinrich, Bürgermeister
Schiegg, Kaspar; Abt von Weingarten
Schwendi, Konrad, Ritter
Waldburg, Johann Truchsess von; Landvogt
Altdorf = Weingarten RV; Ammann und Rat
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Altdorf = Weingarten RV; Ammannamt
Altdorf = Weingarten RV; Gemeinde
Augsburg A; Bischof
Basel [CH]; Dompropst
Mainz MZ; Metropolitangericht
Schwaben, Landvogt
Schwaben, Landvogtei; Jurisdiktion
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Weingarten RV; Kloster, Bedienstete
Weingarten RV; Kloster, Brudergericht
Weingarten RV; Kloster, Jurisdiktion
Zürich [CH]; Bürgermeister
Zürich [CH]; Ratsmitglieder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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