03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945)
Registraturbildner: Anders als in den preußischen Territorien, für die das Jahr 1816 die wichtigste Zäsur darstellte, erfolgte in Anhalt erst nach der Revolution von 1848 ein Umbau der staatlichen Verwaltung und der Gerichtsorganisation mit der Trennung von Justiz und Verwaltung.
In den zu diesem Zeitpunkt noch existierenden Teilherzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen wurde jeweils das Staatsministerium als ressortübergreifende Oberbehörde eingerichtet. Da Köthen nach dem Aussterben seiner Herzogslinie im Jahre 1847 bereits von Anhalt-Dessau mit verwaltet wurde, gab es bis zur Vereinigung beider Teilherzogtümer 1853 zusätzlich noch ein Gesamtstaatsministerium Dessau-Köthen. Mit dem Aussterben Anhalt-Bernburgs 1863 war Anhalt wieder vereinigt.
Unterhalb des Staatsministeriums fungierten bis 1863 die Regierungen der Teilherzogtümer, ab 1863 die Regierung Dessau mit ihren Abteilungen als Mittelbehörden. Ab 1875 fungierte eine Finanzdirektion als zentrale Fachbehörde. Auf Kreisebene wurde die staatliche Verwaltung vor allem von den Kreisdirektionen und den Kreiskommunalverwaltungen wahrgenommen, während die Bau- und Forstverwaltung eigene Strukturen herausbildete. Den Kreisdirektionen untergeordnet, wurden ab 1878 polizeiliche und andere Aufgaben der staatlichen Verwaltung den neu gebildeten Ämtern übertragen. Die Trennung von herzoglichen und staatlichen Besitztümern führte in Anhalt ab 1872 zur Einrichtung moderner Hofbehörden, wie der Hofkammer, dem Hofmarschallamt und dem Hofmarstallamt.
Die Bestände der obersten Landesbehörden sowie der Mittel- und Kreisbehörden Anhalts werden am Standort Dessau archiviert. Dabei sind von den Mittelbehörden nicht nur die Unterlagen der Regierungen (insbesondere der Regierung Dessau ab 1863 sowie der Finanzdirektion) überliefert, sondern auch zahlreiche Separationsakten über die Flurbereinigungen im 19. Jahrhundert. Dagegen sind Unterlagen von Landesinstituten nur in geringer Zahl vorhanden.
In den zu diesem Zeitpunkt noch existierenden Teilherzogtümern Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen wurde jeweils das Staatsministerium als ressortübergreifende Oberbehörde eingerichtet. Da Köthen nach dem Aussterben seiner Herzogslinie im Jahre 1847 bereits von Anhalt-Dessau mit verwaltet wurde, gab es bis zur Vereinigung beider Teilherzogtümer 1853 zusätzlich noch ein Gesamtstaatsministerium Dessau-Köthen. Mit dem Aussterben Anhalt-Bernburgs 1863 war Anhalt wieder vereinigt.
Unterhalb des Staatsministeriums fungierten bis 1863 die Regierungen der Teilherzogtümer, ab 1863 die Regierung Dessau mit ihren Abteilungen als Mittelbehörden. Ab 1875 fungierte eine Finanzdirektion als zentrale Fachbehörde. Auf Kreisebene wurde die staatliche Verwaltung vor allem von den Kreisdirektionen und den Kreiskommunalverwaltungen wahrgenommen, während die Bau- und Forstverwaltung eigene Strukturen herausbildete. Den Kreisdirektionen untergeordnet, wurden ab 1878 polizeiliche und andere Aufgaben der staatlichen Verwaltung den neu gebildeten Ämtern übertragen. Die Trennung von herzoglichen und staatlichen Besitztümern führte in Anhalt ab 1872 zur Einrichtung moderner Hofbehörden, wie der Hofkammer, dem Hofmarschallamt und dem Hofmarstallamt.
Die Bestände der obersten Landesbehörden sowie der Mittel- und Kreisbehörden Anhalts werden am Standort Dessau archiviert. Dabei sind von den Mittelbehörden nicht nur die Unterlagen der Regierungen (insbesondere der Regierung Dessau ab 1863 sowie der Finanzdirektion) überliefert, sondern auch zahlreiche Separationsakten über die Flurbereinigungen im 19. Jahrhundert. Dagegen sind Unterlagen von Landesinstituten nur in geringer Zahl vorhanden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ