Kaiser Ferdinand III. billigt und ratifiziert den Vergleich, den Abt Christoph von Schöntal und Georg Friedrich Seiferheld, der Vertreter der Reichsstadt Schwäbisch Hall, durch Vermittlung einer kaiserlichen Kommission während des gegenwärtigen Reichstages hinsichtlich ihrer bis an den Reichshofrat erwachsenen Streitigkeiten erzielt haben. In der Sache geht es darum, dass die Stadt ein ursprünglich 1629 bei Schöntal aufgenommenes Darlehen von 32.000 fl während des "teutschen krieg[es]" und "aus zwang der königl. Schwedischen Waffen" zum Nachteil des Klosters nicht demselben, sondern dem schwedischen Obersten Joachim Witzloff ausbezahlt haben soll, wohingegen der Abt nach dem Krieg unter Berufung auf Art. 4 des Instrumentum pacis (betr. Schulden) auf Rückzahlung der Schuldsumme bestand. Der Vergleich reduziert die städtische Schuld nun auf 15.000 fl, die von der Stadt auch nicht bar auszubezahlen, sondern künftig mit jährlich vier Prozent oder 600 fl zu verzinsen ist, wobei jeweils an Ostern und auf Michaelis (29. September) Raten von 300 fl fällig sind. Für den Fall städtischer Versäumnisse oder offener Zahlungsverweigerung behalten sich Abt und Konvent das Recht der sofortigen Kündigung vor (ein mit Petschaften besiegelter Entwurf auf Papier vom 20. September liegt der Urkunde bei).

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...