Die Eheleute Schöffe Peter und Catharina andem Eldinge zu Güls ("gulse") beurkunden, von dem nicht benannten Abt und Konvent zu Kamp, Diözese Köln, einen in der Gülser Gemarkung neben benannten Eigentümern belegenen, 1/2 viertel Morgen fassenden Weinberg gegen jährliche Abgabe eines drittteils des Aufwachses und Abzug eines von dem Kloster zu sendenden und vorab zu füllenden Bottichs in den Klosterhof zu Güls zu teilen, unter den üblichen Bedingungen und bei Strafe des Verlustes der Pachtung und der Erlegung von 1 Gulden für den 1/2 viertel Morgen bei säumiger Lieferung, in Erbpacht genommen haben. Datum in cratino purificacionis beate Marie virginis gloriose anno domini M°.CCCCmo.XXII° secundum stilum Treverensem.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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