Jörg Seelmann aus Entringen, wegen gen. Wildfrevel im württembergischen Forst zu Tübingen gef., strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu bezahlen sowie sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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