Johann von Raesfellt und dessen Ehefrau Elisabetha von Brunckhorst bestätigen, dass sie der Stadt Haltern die Eigenhörige Catharinenn zur Hove, eheliche Tochter von Bernndts zur Hove und Annen in Haltern, verschrieben haben. Dafür hat die Stadt Haltern Ihnen die Rechte an der Eigenhörigen Annann Dreses, eheliche Tochter von Johann und Dorthenn in Haltern, verschrieben. Siegelankündigung des Ausstellers Nach Christi unsers Erloesers gebuert funfftzehnhundert und im 87. denn zwey unnd zwänzigstenn monats tag January

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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