Graf Bernhard VIII. zur Lippe trifft eine vorläufige Regelung für die Taxierung der lippischen Städte zu den kaiserlichen und anderen Anschlägen, obwohl die von Lemgo sich zur Zeit noch endgültige Entscheidung vorbehalten haben. Im Einvernehmen mit den lippischen Räten und den übrigen Städten werden die Beiträge zukünftigt in folgendem Verhältnis aufzubringen sein. Der Lemgoer Beitrag bilden den Richtsatz; Lippstadt soll die Hälfte, Horn und Salzuflen je ein Drittel, Blomberg ein Sechstel davon beisteuern, – Detmold hat nur zwei Drittel des so berechneten Blomberger Satzes zu zahlen. Hiermit sollen die bisher aufgetreteten Unstimmigkeiten einstweilen beseitigt sein, vorbehaltlich einer Änderung der Taxierungsverhältnisse durch den Grafen Bernhard, wenn Billigkeit oder Umstände es erfordern.
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Graf Bernhard VIII. zur Lippe trifft eine vorläufige Regelung für die Taxierung der lippischen Städte zu den kaiserlichen und anderen Anschlägen, obwohl die von Lemgo sich zur Zeit noch endgültige Entscheidung vorbehalten haben. Im Einvernehmen mit den lippischen Räten und den übrigen Städten werden die Beiträge zukünftigt in folgendem Verhältnis aufzubringen sein. Der Lemgoer Beitrag bilden den Richtsatz; Lippstadt soll die Hälfte, Horn und Salzuflen je ein Drittel, Blomberg ein Sechstel davon beisteuern, – Detmold hat nur zwei Drittel des so berechneten Blomberger Satzes zu zahlen. Hiermit sollen die bisher aufgetreteten Unstimmigkeiten einstweilen beseitigt sein, vorbehaltlich einer Änderung der Taxierungsverhältnisse durch den Grafen Bernhard, wenn Billigkeit oder Umstände es erfordern.
01.01.01 U, U_1114
01.01.01 U [S 1] 01 Urkunden
[S 1] 01 Urkunden >> 01 Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt) - Haupturkundenarchiv >> Urkunden 1501 - 1550
1550.02.26
Schlagwort: Steuern, Zölle und Abgaben
Darin: Vgl. dazu A 2441 (Co 136 Kammerrichtsunterhaltung 1545 - 1712), teilweise Transkriptionen bei Hoppe
Enthält: Ausf., Papier, nddt., aufgedrücktes Siegel des Grafen Bernhard unter Papier, Hoppe (Regest)
Darin: Vgl. dazu A 2441 (Co 136 Kammerrichtsunterhaltung 1545 - 1712), teilweise Transkriptionen bei Hoppe
Enthält: Ausf., Papier, nddt., aufgedrücktes Siegel des Grafen Bernhard unter Papier, Hoppe (Regest)
Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt)
Archivale
Aussteller: Urkundenaussteller: Edelherr/Graf/Fürst zur Lippe
Änderung
Anschlägen
Beitrag
Beiträge
Bernhard
Billigkeit
Blomberg
Blomberger
Detmold
Drittel
Einvernehmen
Entscheidung
Graf
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Hälfte
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Lemgo
Lemgoer
Lippe
Lippstadt
Räten
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Richtsatz
Salzuflen
Satzes
Sechstel
Städte
Städten
Taxierung
Taxierungsverhältnisse
Umstände
Unstimmigkeiten
Verhältnis
VIII
Zeit
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:52 MEZ
Public Domain Mark 1.0 Universell