Graf Bernhard VIII. zur Lippe trifft eine vorläufige Regelung für die Taxierung der lippischen Städte zu den kaiserlichen und anderen Anschlägen, obwohl die von Lemgo sich zur Zeit noch endgültige Entscheidung vorbehalten haben. Im Einvernehmen mit den lippischen Räten und den übrigen Städten werden die Beiträge zukünftigt in folgendem Verhältnis aufzubringen sein. Der Lemgoer Beitrag bilden den Richtsatz; Lippstadt soll die Hälfte, Horn und Salzuflen je ein Drittel, Blomberg ein Sechstel davon beisteuern, – Detmold hat nur zwei Drittel des so berechneten Blomberger Satzes zu zahlen. Hiermit sollen die bisher aufgetreteten Unstimmigkeiten einstweilen beseitigt sein, vorbehaltlich einer Änderung der Taxierungsverhältnisse durch den Grafen Bernhard, wenn Billigkeit oder Umstände es erfordern.

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