Godhart Haaene macht bekannt, daß ihn Abt Hermann zum Nutzen und Behuf von Everhart von Hoete (Heute), Sohn des + Ludolf, mit dem Hof Bögge samt Zubehör zu Mannlehen und Hofschultenrecht belehnt hat. Jährlich am 11. November sind acht Mark dortmundisch an die Abtei zu bezahlen. Er hat gehuldigt im Beisein von Johann Kuchenbecker (Koeken-), Bürgermeister in Werden, und Thomas Enbaven. [Erwähnt: Vertrag zwischen Lutze von Hoete und den Hofleuten zu Bögge aus der Zeit des Abts Antonius] - Es siegelt der Aussteller. - Geben ...

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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