Papst Alexander IV. gestattet dem Hochmeister und den Brüdern des Deutschen Ordens, niemanden aufgrund von Mandaten des Papstes oder seiner Legaten persönlich oder materiell unterstützen zu müssen, wenn der vorliegende Gnadenerweis in den betreffenden Urkunden nicht ausdrücklich erwähnt ist. Gegeben Viterbo 1257 November 5 (Non. Nov. pont. an. III).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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