Erzbischof Walram von Köln, Erzkanzler des Hl. Reichs für Italien, bestätigt die Befreiung des Propstes und des Konvents des Klosters in Oelinghausen (Volinchusen) und ihrer Güter von der weltlichen Gerichtsbarkeit (Text wie in Nr. 299). Außerdem haben die Beamten die ihnen Untergebenen, die diesen Ordensangehörigen Zinsen, Zehnten, Abgaben an Geld oder an Korn oder andere Leistungen entrichten müssen, und die darin säumig sind und an den festgesetzten Terminen nicht zahlen, obwohl sie wissen, daß sie dazu verpflichtet sind, anzuhalten, und zwar einzeln, wenn der Sachwalter oder der Bote von Propst und Konvent sie namentlich benennt, andernfalls allgemein, innerhalb von 10 Tagen ihren Verpflichtungen nachzukommen. Wer diese Aufforderungen nicht befolgt, den erklärt der Erzbischof für exkommuniziert. Die Namen der Exkommunizierten sind dann in den betreffenden Kirchen zu verkünden. Datum 1332 Juni 24 (in die Nativitatis beati Johannis Baptiste).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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