Bernhard Freiherr von Westerholt, Herr zu Lembeck, fürstl. münsterischer Marschalck, der dem Kanzler Dietrich Carl Freiherrn von Wylich 1643 mit anderen Gütern die holzrichterliche Gerechtigkeit im Kirchspiel Erll erblich verkauft hat, bestätigt auf Wylichs Ansuchen, daß er zwei Lembecksche Lehen, die Neggenkamps Öl- und Walkmühle und das Erbe Hilberdinck bei Pröbsting gelegen, allodial macht und von der Lehenfeudalität freigibt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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