Regierung Köthen (Bestand)
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Z 115 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.02. Mittelbehörden >> 03.04.02.01. Mittelbehörden der Teilherzogtümer (bis 1863)
1775 - 1883
Findhilfsmittel: Findkartei; Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Bei der Neugliederung der Verwaltung infolge der Ereignisse von 1848 wurden in den drei anhaltischen Teilherzogtümern unterhalb der zentralen Ebene der Staatsministerien Mittel- und zentrale Fachbehörden eingerichtet. Als Nachfolgebehörden für die Kammern, die bis dahin für die Verwaltung des Innern, der Polizei , der Finanzen und Domänen zuständig gewesen waren, wurden die Regierungen gebildet. In Dessau war die Regierung in 3 Abteilungen untergliedert: I. Abteilung für Finanzen, II. Abteilung für Inneres und die Polizei, III. Abteilung für Domänen und Forsten. Das Aufgabenfeld der letzteren beinhaltete neben der Verwaltung aller inländischen Domänen und Forsten auch die zum Herzoglichen Fideikommiss gehörigen ausländischen Privatgüter sowie sämtliche Domänen-, Wege-, Brücken-, Deich- und Wasserbauten. Die politische Vereinigung Anhalt-Dessaus mit Anhalt-Köthen im Jahre 1853 führte auch zu einer Zusammenlegung ihrer Regierungen und somit zu einer Erweiterung des territorialen Zuständigkeitsbereiches der Regierung Dessau. Wie bereits vorher bei der Regierung Köthen praktiziert, wurden nun die Domänen und Forsten gemeinsam mit den Finanzen in einer Abteilung verwaltet.
Registraturbildner: Bei der Neugliederung der Verwaltung infolge der Ereignisse von 1848 wurden in den drei anhaltischen Teilherzogtümern unterhalb der zentralen Ebene der Staatsministerien Mittel- und zentrale Fachbehörden eingerichtet. Als Nachfolgebehörden für die Kammern, die bis dahin für die Verwaltung des Innern, der Polizei , der Finanzen und Domänen zuständig gewesen waren, wurden die Regierungen gebildet. In Dessau war die Regierung in 3 Abteilungen untergliedert: I. Abteilung für Finanzen, II. Abteilung für Inneres und die Polizei, III. Abteilung für Domänen und Forsten. Das Aufgabenfeld der letzteren beinhaltete neben der Verwaltung aller inländischen Domänen und Forsten auch die zum Herzoglichen Fideikommiss gehörigen ausländischen Privatgüter sowie sämtliche Domänen-, Wege-, Brücken-, Deich- und Wasserbauten. Die politische Vereinigung Anhalt-Dessaus mit Anhalt-Köthen im Jahre 1853 führte auch zu einer Zusammenlegung ihrer Regierungen und somit zu einer Erweiterung des territorialen Zuständigkeitsbereiches der Regierung Dessau. Wie bereits vorher bei der Regierung Köthen praktiziert, wurden nun die Domänen und Forsten gemeinsam mit den Finanzen in einer Abteilung verwaltet.
Laufmeter: 1.3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Tektonik)
- 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 (Tektonik)
- 03.04.02. Mittelbehörden (Tektonik)
- 03.04.02.01. Mittelbehörden der Teilherzogtümer (bis 1863) (Tektonik)
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