Revision der Feuerlöschordnung von 1935; Überprüfung der Spritzenmannschaften
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11782
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A >> F Landespolizei >> I. Sicherheit und Ordnung >> 101-105 Feuerpolizei und Feuerwehr >> 103 Feuerwehr: Allgemeines, Freiwillige Feuerwehr, Werkfeuerwehren
1846, 1848, 1850 - 1857
enthaelt: Enthält auch:
- Intelligenzblatt der Stadt Fürth vom 26.2.1857 und vom 9.3.1857
- Skizze einer französischen Feuerspritze
- Verzeichnisse der Löschmannschaften
- Intelligenzblatt der Stadt Schwabach vom 26.11.1851
- Statuten des Augsburger Rettungsvereins bei Feuersgefahren, 1848
- Beilage zur Bamberger Feuerlösch-Ordnung, 1846
- Intelligenzblatt der Stadt Fürth vom 26.2.1857 und vom 9.3.1857
- Skizze einer französischen Feuerspritze
- Verzeichnisse der Löschmannschaften
- Intelligenzblatt der Stadt Schwabach vom 26.11.1851
- Statuten des Augsburger Rettungsvereins bei Feuersgefahren, 1848
- Beilage zur Bamberger Feuerlösch-Ordnung, 1846
Sachakte
Bamberg
Augsburg
Schwabach
Fürth
Feuerlöschordnung
Spritzenmannschaften
Feuerspritze
Löschmannschaften
Intelligenzblatt der Stadt Fürth
Intelligenzblatt der Stadt Schwabach
Augsburger Rettungsverein bei Feuersgefahren
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 13:31 MESZ
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- Akten der Stadt Hof vor Einführung des Einheitsaktenplans der KGST (Bestand)
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- I. Sicherheit und Ordnung (Gliederung)
- 101-105 Feuerpolizei und Feuerwehr (Gliederung)
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