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Erfassung aufgehobener katholischer Pfarrkirchen, Nebenkirchen, Kapellen und Bethäuser bzw. ihres Vermögens
Enthaeltvermerke: Enthält: Zirkularverfügung der Bezirksregierung Aachen an die Landräte, das Vermögen der während der französischen Herrschaft aufgehobenen katholischen Pfarrkirchen sowie der eventuell an ihrer Stelle eingerichteten Nebenkirchen in einer Tabelle zu erfassen, 1826; Schreiben des Landrats von Gemünd an die Bürgermeister seines Kreises mit der Aufforderung, die von der Bezirksregierung übersandten Tabellen auszufüllen und zurückzusenden, 1826; Angaben über die aufgehobene katholische Pfarrkirche zu Berg, aufgestellt und bescheinigt von der Bürgermeisterei Eicks, 1826; Angaben über die aufgehobene katholische Pfarrkirche zu Floisdorff, aufgestellt und bescheinigt von der Bürgermeisterei Eicks, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Holzmülheim, wonach in seiner Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirchen aufgehoben wurden, nebst Angaben zu ehemaligen Hilfskirchen, Kapellen und Bethäusern in der Bürgermeisterei Holzmülheim, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Bommersdorff, wonach während der französischen Zeit keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, nebst einem Namensverzeichnis der in der Bürgermeisterei bestehenden Kapellen, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Keldenich, wonach in seiner Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, nebst der Bitte um Aufklärung, ob die ehemalige Kapelle in Soetenich mittels der übersandten Tabelle erfasst werden soll, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Hellentahl und Hollerath, wonach sich in diesen Bürgermeistereien keine aufgehobenen katholischen Pfarrkirchen befinden, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Gemünd und Heimbach, wonach sich in diesen Bürgermeistereien keine aufgehobenen katholischen Pfarrkirchen befinden, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Kall, wonach dort keine katholische Pfarrkirche aufgehoben worden sei, mit dem Hinweis, dass die Kirche in Sistig eine Kapelle besessen habe, die jedoch in Wellenberg, auf dem Gebiet der Bürgermeisterei Hellenthal, bestanden habe, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Schleiden, wonach in der dortigen Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, mit einer Liste der bestehenden Kapellen, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Wallenthal, wonach dort keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, nebst Verzeichnis der dort bestehenden Kapellen, 1826; Schreiben der Bürgermeisterei Dreiborn, wonach dort keine katholischen Pfarrkirchen aufgehoben wurden, mit Angaben zu Kapellen, die dort früher bestanden oder nach wie vor bestehen, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Wahlen, wonach in der Bürgermeisterei keine aufgehobenen Pfarrkirchen, wohl aber drei Kapellen vorhanden sind, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Bleibuir, wonach in der Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, mit einem Verzeichnis der vorhandenen Kapellen und Bethäuser, 1826; Aus Tondorf datiertes Schreiben eines Bürgermeisters, wonach in der örtlichen Bürgermeisterei keine katholischen Pfarrkirchen aufgehoben wurden, mit dem Hinweis, dass Frohngau, das nun zur Bürgermeisterei Holzmülheim gehöre, in der Vergangenheit zur Hilfspfarre erhoben worden sei, da Holzmülheim während der französischen Herrschaft dem Roer-, Tondorf aber dem Saardepartement zugewiesen worden sei, 1826; Schreiben des Kirchenvorstandes der Bürgermeisterei Blankenheim, wonach die Pfarrei Blankenheimerdorff jährlich 500 Francs vom Staat bezog, bis die Pfarrkirche 1809 aufgehoben wurde, mit ausgefüllter Tabelle, 1826; aus Hvellen datiertes Schreiben, wonach in der örtlichen Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Marmagen, wonach in der Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Kronenburg und Udenbreth, wonach in diesen Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Vussem, Noethen und Weyer, wonach in diesen Bürgermeisterei keine katholische Pfarrkirche aufgehoben wurde, mit einem Verzeichnis der vorhandenen Hilfskirchen, Kapellen und Bethäuser, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Blankenheim, wonach in der Bürgermeisterei lediglich die sogenannte Klosterkirche aufgehoben worden sei, deren Vermögen die Bezirksregierung Aachen der Blankenheimer Pfarrkirche zugewiesen habe (Randverfügung des Landrats: Da der Pfarrer von Blankenheimerdorf nach Auskunft des Kirchenamts kein staatliches Gehalt bezogen habe, sei die dortige Kirche zu den aufgehobenen zu zählen und bloß zu klären, ob aktuell den Status einer offiziellen oder einer nur tolerierten Nebenkirche habe), mit einem Verzeichnis der katholischen Kirchen, die während der französischen Zeit in der Bürgermeisterei Blankenheim bestanden, 1826; Schreiben des Bürgermeisters von Blankenheim, wonach ihm von einer Aufhebung der katholischen Pfarrkirche in Blankenheimerdorf offiziell nichts bekannt sei, dass die Kirche vielmehr von der französischen Zeit bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt all ihre Privilegien und ihre Selbständigkeit behalten habe, und dass die Kirchenverwaltung sich durch ihre Angaben nur die 500 Francs wieder verschaffen wolle, die man ihr wegen ungebührlichen Betragens gegenüber ihrem Seelsorger entzogen habe, 1826; Schreiben des Landrats an die Aachener Bezirksregierung, wonach im Kreis Gemünd nur drei katholische Pfarrkirchen (Blankenheimerdorf, Berg, Floisdorff) aufgehoben worden seien, 1826; Schreiben der Aachener Bezirksregierung, betreffend den Antrag des katholischen Kirchenvorstands in Schleiden auf Rückgabe von Stiftungsgeldern durch den Staat (Bescheid fehlt), 1829; Schreiben der Aachener Bezirksregierung, betreffend die zu Pfarreien zu erhebenden Kapellen, mit Formular zur Erfassung der Kirchen in Hellenthal und Harperscheid und Verfügung des Landrats an die Kommunalbehörden, die angeforderten Angaben gemäß der Zirkularverfügung von 1826 einzutragen, 1831; Schreiben des zuständigen Bürgermeisters, die Kirchen in Hellenthal und Harperscheid betreffend, 1831; Bescheid der Bezirksregierung Aachen, enthaltend die Verweigerung finanzieller Unterstützung für gewisse Kapellen, 1831; Schreiben des Erzbischofs von Köln an den Landrat von Schleiden, mit der Mitteilung, dass die Kirchengemeinde Blankenheimerdorf die Vereinigung mit der von Blankenheim stets als bedrückend empfunden habe, weshalb der Erzbischof die Wiedererrichtung einer eigenen Pfarrei in die Wege geleitet habe, was im übrigen auch für Hellenthal beabsichtigt sei, mit Randnotiz des Landrats, 1833.
Landratsamt Schleiden
1cm
Sachakte
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.