Valentin Lupperger von Beckenweiler und Ehefrau Agatha Strangenmaigerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und nach ihrem Tod ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., falls sie keinen Sohn haben, ihrer jüngsten Tochter das Gut in Beckenweiler auf Lebenszeit verliehen hat, das vorher Margretha Atzenhoferin innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Gehölze dürfen sie nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume nicht fällen. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins und Hubgeld je 3 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb d, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier. Die aufgelaufenen Rückstände müssen sie jährlich mit je 1 Scheffel Vesen und Hafer abtragen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall sowie dann, wenn sich die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut abschweifig machen, fällt das Gut heim. Dies gilt auch im Fall der Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Vollständigen Titel anzeigen
Valentin Lupperger von Beckenweiler und Ehefrau Agatha Strangenmaigerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihnen und nach ihrem Tod ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., falls sie keinen Sohn haben, ihrer jüngsten Tochter das Gut in Beckenweiler auf Lebenszeit verliehen hat, das vorher Margretha Atzenhoferin innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Gehölze dürfen sie nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume nicht fällen. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins und Hubgeld je 3 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb d, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne und 50 Eier. Die aufgelaufenen Rückstände müssen sie jährlich mit je 1 Scheffel Vesen und Hafer abtragen. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall sowie dann, wenn sich die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut abschweifig machen, fällt das Gut heim. Dies gilt auch im Fall der Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1358
fasc. 039 n. 05
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1527 Mai 13 (montag nach dem sontag Jubilate)
24,1 x 36,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Valentin Lupperger von Beckenweiler und Ehefrau Agatha Strangenmaigerin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Aussteller: Valentin Lupperger von Beckenweiler und Ehefrau Agatha Strangenmaigerin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Atzenhofer, Margreta
Hoff, Peter von
Lupperger, Agatha
Lupperger, Valentin
Strangenmaiger, Agatha
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Beckenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV
Beckenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- 16. Jahrhundert (Gliederung)