Abt Eberhard [von Brandis] und der Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("Augia Maior") [Lkr. Konstanz] bekennen, dass der Sohn des verstorbenen Grafen Berthold von Graisbach [Gde. Marxheim/Lkr. Donau-Ries] und Marstetten ("Maurstetten") [Gde. Aitrach/Lkr. Ravensburg] genannt von Neuffen ("Nyffen") [Ruine Hohenneuffen bei Neuffen/Lkr. Esslingen] Konrad [von Weißenhorn], der vormals Ammann in Ulm war und jetzt dort Bürger ist, neben seinem Haus eine Kapelle zu Ehren der Apostel Petrus und Paulus [abgegangen, Bereich Frauenstraße 4] gestiftet hat. Zu dieser Stiftung haben sie und der Pfarrer zu Ulm Hermann Krafft ihre Zustimmung gegeben. Sie legen Rechtsstellung und Freiheiten des Kaplans in der Kapelle fest und bestimmen, dass bei Vakanz der Stifter oder seine männlichen Erben innerhalb von zwei Wochen einen Nachfolger benennen sollen. Tun sie dies nicht, dann fällt für dieses Mal das Kollationsrecht an die Abtei Reichenau. Versäumt auch diese die Bestellung eines Nachfolgers, dann soll dies der Rat der Stadt Ulm tun. Stirbt der Stifter ohne Hinterlassung von männlichen Erben, dann fällt das Kollationsrecht für die Kapelle an das Kloster Reichenau.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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