Machet auf das Tor, machet auf das Tor
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2326
A86300
Art der Musikalie: Lied
2.1.1.13. Pommersches Volksliedarchiv
Pommersches Volksliedarchiv >> 21. Kindertaenze >> 21.32. Machet auf das Tor
[1927-01-01/1927-12-31]
Strophe: Machet auf das Tor, machet auf das Tor, es kommt ein goldner Wagen, wer sitzet denn darin, wer sitzet denn darin, ein Mann mit roten Kragen, was will er, will er denn, er will die ... haben, was hat sie denn getan, was hat sie denn getan, sie hat die Gänse gestohlen, für wieviel, wieviel Geld, für wieviel, wieviel Geld, für hunderttausend Taler. Ich gratulier zu diesem Morgen, daß du der Gänsedieb geworden, ich gratulier zum Neuen. Da steht der Gänsedieb, den hat kein Mensch mehr lieb, nun mußt du dich schämen, weil du Gänse wolltest nehmen, schäme dich, schäme dich, schäme dich zum Tode, ein ander Mal sei nicht so dumm und richt dich nach der Mode.
Gattung: Kindertänze
Gattung: Kindertänze
Dr. Müller
Franzburg
Kreis Franzburg-Barth
Sonstiges
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ
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