König Ferdinand beurkundet einen vorläufigen Vertrag zwischen dem Landvogt von Nellenburg und Stockach und dem Grafen Friedrich von Fürstenberg über die Gerichtsbarkeit zu Northalden, Uttenhofen, Dalhein, Stetten, Mohenhaim, Leybpferdingen. (Die Untertanen beschweren sich, daß sie doppelt gerichtet würden.) Zum Obmann eines neuen Schiedsgerichts wird ernannt: Gottfried Wenher, Freiherr zu Zymmern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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