Hans Rotlehner, Oberreuter zu Reit, übergibt St. Veit als seinem Grundherrn die Leibgerechtigkeit auf dem Gut zu Obernreitt in der Pfarrei Niedertaufkirchen im Rorbach im Gericht Neumarkt, welches laut einem Leibrechtsbrief aus dem Jahr 1518 nur auf Margreth, Ehefrau des Erhard Neumair ausgestellt war, und erhält das Gut für sich und seine zukünftige Ehefrau auf Lebenszeit zurück;. S: Egid Ortner, Richter zu St. Veit