Kurfürst Philipp von der Pfalz, Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und Herzog Georg von Bayern-Landshut schließen einen Vergleich hinsichtlich der strittigen Grenzen zwischen den Ämtern Waldeck, Grafenwöhr, Vilseck, Parkstein und Weiden und legen deren Verlauf, den sie zum Teil durch das Setzen neuer Marksteine ausweisen haben lassen, mit genauerer Beschreibung fest. Genannt werden u.a. Tanzfleck, der "Rotenweyer auf dem Ottmanstein" bzw. Weiher des "Rotenmos", die Kreuzstraße von Pappenberg nach Hütten, die Heidenaab, der Schwarzenbach, die Schweinnaab, das Dorf Hammerles ("Hemerleins"), Schwand, Altenparkstein, der Weiher des kurfürstlichen Hofmeisters Blicker Landschad von Steinach und der des Hans Pfreimbder am Wurzenbach, beide kurpfälzisches Lehen, der Weiher des Paul von Streitberg und der des Georg von Egloffstein am Schwarzenmoosbach ("Swartzenmos"), beide Lehen Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs. Im Streit wegen der um Erbendorf und an der Grenze gesessenen Edelleute und Landsassen sind sie dahingehend gütlich geeint worden, dass Weißenstein, Reuth, Lehen und Trautenberg mit Obrigkeit und "vntermarckung" zur Herrschaft Waldeck Kurfürst Philipps gehören sollen, Altenstadt, Siegritz ("Sighartz"), Thumsenreuth, Krummennaab, Grub und Wildenreuth ("Wellnrewt") zur Herrschaft Parkstein Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs, jedoch vorbehaltlich der Hoheitsrechte Philipps (Landgericht, Lehenshoheit, Öffnungsrecht, Drittelanteil an den hohen Wändeln zu Erbendorf, Geleitrecht und Zölle) an den Orten, wo er diese vorher besessen hat. Übergriffe der Amtleute und Untertanen etwa durch Wegführen von Meilern und Abgraben von Weihern sollen beendet sein, alle sollen sich künftig an die festgelegten Grenzen halten. Die Aussteller erklären ihr Einverständnis mit dem durch ihre Räte ausgehandelten Vertrag und versprechen dessen Beachtung. Als Räte Kurfürst Philipps waren an den Verhandlungen ("beteydigung") beteiligt Abt Leonhard von Kastl, Graf Michael von Wertheim, Viztum, Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, Konrad von Egloffstein, Landrichter, und Johann von Floß, Landschreiber zu Amberg, als Räte Pfalzgraf Ottos Alexander von Wildenstein zu Lauf, Georg von Waldau zu Hirschau, Dietz Marschall, Pfleger zu Auerbach, und Ludwig Truchsess zu Grünsberg, als Räte Herzog Georgs Eberhard Mistelbeck im Oberland, Rudolf Alberger, Rentmeister zu Weiden, und Michael Kurmreuter, Kanzleischreiber.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz, Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und Herzog Georg von Bayern-Landshut schließen einen Vergleich hinsichtlich der strittigen Grenzen zwischen den Ämtern Waldeck, Grafenwöhr, Vilseck, Parkstein und Weiden und legen deren Verlauf, den sie zum Teil durch das Setzen neuer Marksteine ausweisen haben lassen, mit genauerer Beschreibung fest. Genannt werden u.a. Tanzfleck, der "Rotenweyer auf dem Ottmanstein" bzw. Weiher des "Rotenmos", die Kreuzstraße von Pappenberg nach Hütten, die Heidenaab, der Schwarzenbach, die Schweinnaab, das Dorf Hammerles ("Hemerleins"), Schwand, Altenparkstein, der Weiher des kurfürstlichen Hofmeisters Blicker Landschad von Steinach und der des Hans Pfreimbder am Wurzenbach, beide kurpfälzisches Lehen, der Weiher des Paul von Streitberg und der des Georg von Egloffstein am Schwarzenmoosbach ("Swartzenmos"), beide Lehen Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs. Im Streit wegen der um Erbendorf und an der Grenze gesessenen Edelleute und Landsassen sind sie dahingehend gütlich geeint worden, dass Weißenstein, Reuth, Lehen und Trautenberg mit Obrigkeit und "vntermarckung" zur Herrschaft Waldeck Kurfürst Philipps gehören sollen, Altenstadt, Siegritz ("Sighartz"), Thumsenreuth, Krummennaab, Grub und Wildenreuth ("Wellnrewt") zur Herrschaft Parkstein Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs, jedoch vorbehaltlich der Hoheitsrechte Philipps (Landgericht, Lehenshoheit, Öffnungsrecht, Drittelanteil an den hohen Wändeln zu Erbendorf, Geleitrecht und Zölle) an den Orten, wo er diese vorher besessen hat. Übergriffe der Amtleute und Untertanen etwa durch Wegführen von Meilern und Abgraben von Weihern sollen beendet sein, alle sollen sich künftig an die festgelegten Grenzen halten. Die Aussteller erklären ihr Einverständnis mit dem durch ihre Räte ausgehandelten Vertrag und versprechen dessen Beachtung. Als Räte Kurfürst Philipps waren an den Verhandlungen ("beteydigung") beteiligt Abt Leonhard von Kastl, Graf Michael von Wertheim, Viztum, Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, Konrad von Egloffstein, Landrichter, und Johann von Floß, Landschreiber zu Amberg, als Räte Pfalzgraf Ottos Alexander von Wildenstein zu Lauf, Georg von Waldau zu Hirschau, Dietz Marschall, Pfleger zu Auerbach, und Ludwig Truchsess zu Grünsberg, als Räte Herzog Georgs Eberhard Mistelbeck im Oberland, Rudolf Alberger, Rentmeister zu Weiden, und Michael Kurmreuter, Kanzleischreiber.
StAAm, Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden 406
BayHStA, Oberpfalz Urkunden 406
Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden
Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden >> Pfalz allgemein und deren Privilegien
17.06.1483
regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz, Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und Herzog Georg von Bayern-Landshut schließen einen Vergleich hinsichtlich der strittigen Grenzen zwischen den Ämtern Waldeck, Grafenwöhr, Vilseck, Parkstein und Weiden und legen deren Verlauf, den sie zum Teil durch das Setzen neuer Marksteine ausweisen haben lassen, mit genauerer Beschreibung fest. Genannt werden u.a. Tanzfleck, der "Rotenweyer auf dem Ottmanstein" bzw. Weiher des "Rotenmos", die Kreuzstraße von Pappenberg nach Hütten, die Heidenaab, der Schwarzenbach, die Schweinnaab, das Dorf Hammerles ("Hemerleins"), Schwand, Altenparkstein, der Weiher des kurfürstlichen Hofmeisters Blicker Landschad von Steinach und der des Hans Pfreimbder am Wurzenbach, beide kurpfälzisches Lehen, der Weiher des Paul von Streitberg und der des Georg von Egloffstein am Schwarzenmoosbach ("Swartzenmos"), beide Lehen Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs.
Im Streit wegen der um Erbendorf und an der Grenze gesessenen Edelleute und Landsassen sind sie dahingehend gütlich geeint worden, dass Weißenstein, Reuth, Lehen und Trautenberg mit Obrigkeit und "vntermarckung" zur Herrschaft Waldeck Kurfürst Philipps gehören sollen, Altenstadt, Siegritz ("Sighartz"), Thumsenreuth, Krummennaab, Grub und Wildenreuth ("Wellnrewt") zur Herrschaft Parkstein Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs, jedoch vorbehaltlich der Hoheitsrechte Philipps (Landgericht, Lehenshoheit, Öffnungsrecht, Drittelanteil an den hohen Wändeln zu Erbendorf, Geleitrecht und Zölle) an den Orten, wo er diese vorher besessen hat. Übergriffe der Amtleute und Untertanen etwa durch Wegführen von Meilern und Abgraben von Weihern sollen beendet sein, alle sollen sich künftig an die festgelegten Grenzen halten.
Die Aussteller erklären ihr Einverständnis mit dem durch ihre Räte ausgehandelten Vertrag und versprechen dessen Beachtung.
Als Räte Kurfürst Philipps waren an den Verhandlungen ("beteydigung") beteiligt Abt Leonhard von Kastl, Graf Michael von Wertheim, Viztum, Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, Konrad von Egloffstein, Landrichter, und Johann von Floß, Landschreiber zu Amberg, als Räte Pfalzgraf Ottos Alexander von Wildenstein zu Lauf, Georg von Waldau zu Hirschau, Dietz Marschall, Pfleger zu Auerbach, und Ludwig Truchsess zu Grünsberg, als Räte Herzog Georgs Eberhard Mistelbeck im Oberland, Rudolf Alberger, Rentmeister zu Weiden, und Michael Kurmreuter, Kanzleischreiber.
siegler: S 1 = A 1
S 2 = A 2
S 3 = A 3
Im Streit wegen der um Erbendorf und an der Grenze gesessenen Edelleute und Landsassen sind sie dahingehend gütlich geeint worden, dass Weißenstein, Reuth, Lehen und Trautenberg mit Obrigkeit und "vntermarckung" zur Herrschaft Waldeck Kurfürst Philipps gehören sollen, Altenstadt, Siegritz ("Sighartz"), Thumsenreuth, Krummennaab, Grub und Wildenreuth ("Wellnrewt") zur Herrschaft Parkstein Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs, jedoch vorbehaltlich der Hoheitsrechte Philipps (Landgericht, Lehenshoheit, Öffnungsrecht, Drittelanteil an den hohen Wändeln zu Erbendorf, Geleitrecht und Zölle) an den Orten, wo er diese vorher besessen hat. Übergriffe der Amtleute und Untertanen etwa durch Wegführen von Meilern und Abgraben von Weihern sollen beendet sein, alle sollen sich künftig an die festgelegten Grenzen halten.
Die Aussteller erklären ihr Einverständnis mit dem durch ihre Räte ausgehandelten Vertrag und versprechen dessen Beachtung.
Als Räte Kurfürst Philipps waren an den Verhandlungen ("beteydigung") beteiligt Abt Leonhard von Kastl, Graf Michael von Wertheim, Viztum, Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, Konrad von Egloffstein, Landrichter, und Johann von Floß, Landschreiber zu Amberg, als Räte Pfalzgraf Ottos Alexander von Wildenstein zu Lauf, Georg von Waldau zu Hirschau, Dietz Marschall, Pfleger zu Auerbach, und Ludwig Truchsess zu Grünsberg, als Räte Herzog Georgs Eberhard Mistelbeck im Oberland, Rudolf Alberger, Rentmeister zu Weiden, und Michael Kurmreuter, Kanzleischreiber.
siegler: S 1 = A 1
S 2 = A 2
S 3 = A 3
31 x 58 cm
Perg.
Urkunden
Deutsch
Besiegelung/Beglaubigung: 3 an Pressel anhängende Siegel (Siegel 2 beschädigt)
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Amberg
Vermerke: Rückvermerke, u.a.: Num: 406 Carl: 11
Registrata-Vermerk
Originaldatierung: Geben vnd bescheen zu Amberg auf dinstag nach sant Veits tag ...
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz, Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und Herzog Georg von Bayern-Landshut schließen einen Vergleich hinsichtlich der strittigen Grenzen zwischen den Ämtern Waldeck, Grafenwöhr, Vilseck, Parkstein und Weiden und legen deren Verlauf, den sie zum Teil durch das Setzen neuer Marksteine ausweisen haben lassen, mit genauerer Beschreibung fest. Genannt werden u.a. Tanzfleck, der "Rotenweyer auf dem Ottmanstein" bzw. Weiher des "Rotenmos", die Kreuzstraße von Pappenberg nach Hütten, die Heidenaab, der Schwarzenbach, die Schweinnaab, das Dorf Hammerles ("Hemerleins"), Schwand, Altenparkstein, der Weiher des kurfürstlichen Hofmeisters Blicker Landschad von Steinach und der des Hans Pfreimbder am Wurzenbach, beide kurpfälzisches Lehen, der Weiher des Paul von Streitberg und der des Georg von Egloffstein am Schwarzenmoosbach ("Swartzenmos"), beide Lehen Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs.
Im Streit wegen der um Erbendorf und an der Grenze gesessenen Edelleute und Landsassen sind sie dahingehend gütlich geeint worden, dass Weißenstein, Reuth, Lehen und Trautenberg mit Obrigkeit und "vntermarckung" zur Herrschaft Waldeck Kurfürst Philipps gehören sollen, Altenstadt, Siegritz ("Sighartz"), Thumsenreuth, Krummennaab, Grub und Wildenreuth ("Wellnrewt") zur Herrschaft Parkstein Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs, jedoch vorbehaltlich der Hoheitsrechte Philipps (Landgericht, Lehenshoheit, Öffnungsrecht, Drittelanteil an den hohen Wändeln zu Erbendorf, Geleitrecht und Zölle) an den Orten, wo er diese vorher besessen hat. Übergriffe der Amtleute und Untertanen etwa durch Wegführen von Meilern und Abgraben von Weihern sollen beendet sein, alle sollen sich künftig an die festgelegten Grenzen halten.
Die Aussteller erklären ihr Einverständnis mit dem durch ihre Räte ausgehandelten Vertrag und versprechen dessen Beachtung.
Als Räte Kurfürst Philipps waren an den Verhandlungen ("beteydigung") beteiligt Abt Leonhard von Kastl, Graf Michael von Wertheim, Viztum, Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, Konrad von Egloffstein, Landrichter, und Johann von Floß, Landschreiber zu Amberg, als Räte Pfalzgraf Ottos Alexander von Wildenstein zu Lauf, Georg von Waldau zu Hirschau, Dietz Marschall, Pfleger zu Auerbach, und Ludwig Truchsess zu Grünsberg, als Räte Herzog Georgs Eberhard Mistelbeck im Oberland, Rudolf Alberger, Rentmeister zu Weiden, und Michael Kurmreuter, Kanzleischreiber.
Siegler: S 1 = A 1
S 2 = A 2
S 3 = A 3
Maße: 31 x 58 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Amberg
Vermerke: Rückvermerke, u.a.: Num: 406 Carl: 11
Registrata-Vermerk
Originaldatierung: Geben vnd bescheen zu Amberg auf dinstag nach sant Veits tag ...
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz, Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt und Herzog Georg von Bayern-Landshut schließen einen Vergleich hinsichtlich der strittigen Grenzen zwischen den Ämtern Waldeck, Grafenwöhr, Vilseck, Parkstein und Weiden und legen deren Verlauf, den sie zum Teil durch das Setzen neuer Marksteine ausweisen haben lassen, mit genauerer Beschreibung fest. Genannt werden u.a. Tanzfleck, der "Rotenweyer auf dem Ottmanstein" bzw. Weiher des "Rotenmos", die Kreuzstraße von Pappenberg nach Hütten, die Heidenaab, der Schwarzenbach, die Schweinnaab, das Dorf Hammerles ("Hemerleins"), Schwand, Altenparkstein, der Weiher des kurfürstlichen Hofmeisters Blicker Landschad von Steinach und der des Hans Pfreimbder am Wurzenbach, beide kurpfälzisches Lehen, der Weiher des Paul von Streitberg und der des Georg von Egloffstein am Schwarzenmoosbach ("Swartzenmos"), beide Lehen Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs.
Im Streit wegen der um Erbendorf und an der Grenze gesessenen Edelleute und Landsassen sind sie dahingehend gütlich geeint worden, dass Weißenstein, Reuth, Lehen und Trautenberg mit Obrigkeit und "vntermarckung" zur Herrschaft Waldeck Kurfürst Philipps gehören sollen, Altenstadt, Siegritz ("Sighartz"), Thumsenreuth, Krummennaab, Grub und Wildenreuth ("Wellnrewt") zur Herrschaft Parkstein Pfalzgraf Ottos und Herzog Georgs, jedoch vorbehaltlich der Hoheitsrechte Philipps (Landgericht, Lehenshoheit, Öffnungsrecht, Drittelanteil an den hohen Wändeln zu Erbendorf, Geleitrecht und Zölle) an den Orten, wo er diese vorher besessen hat. Übergriffe der Amtleute und Untertanen etwa durch Wegführen von Meilern und Abgraben von Weihern sollen beendet sein, alle sollen sich künftig an die festgelegten Grenzen halten.
Die Aussteller erklären ihr Einverständnis mit dem durch ihre Räte ausgehandelten Vertrag und versprechen dessen Beachtung.
Als Räte Kurfürst Philipps waren an den Verhandlungen ("beteydigung") beteiligt Abt Leonhard von Kastl, Graf Michael von Wertheim, Viztum, Blicker Landschad von Steinach, Hofmeister, Konrad von Egloffstein, Landrichter, und Johann von Floß, Landschreiber zu Amberg, als Räte Pfalzgraf Ottos Alexander von Wildenstein zu Lauf, Georg von Waldau zu Hirschau, Dietz Marschall, Pfleger zu Auerbach, und Ludwig Truchsess zu Grünsberg, als Räte Herzog Georgs Eberhard Mistelbeck im Oberland, Rudolf Alberger, Rentmeister zu Weiden, und Michael Kurmreuter, Kanzleischreiber.
Siegler: S 1 = A 1
S 2 = A 2
S 3 = A 3
Maße: 31 x 58 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Philipp, Pfalz, Kurfürst
Otto II., Pfalz-Mosbach-Neumarkt, Pfalzgraf
Georg, Bayern-Landshut, Herzog
Landschad, Bligger, von Steinach, Hofmeister
Streitberg, Paul von
Pfreimbder, Hans
Egloffstein, Georg von
Leonhard, Kastl, Abt
Michael, Wertheim, Graf, Viztum
Egloffstein, Konrad von, Landrichter
Floß, Johann von, Landschreiber zu Amberg
Wildenstein, Alexander von, zu Lauf
Waldau, Georg von, zu Hirschau
Marschall, Dietz, Pfleger zu Auerbach
Truchsess, Ludwig, zu Grünsberg
Mistelbeck, Eberhard, im Oberland
Alberger, Rudolf, Rentmeister zu Weiden
Kurmreuter, Michael, Kanzleischreiber
Amberg
Grafenwöhr (Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Parkstein (Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Vilseck (Lkr. Amberg-Sulzbach)
Waldeck (Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth)
Weiden i.d.OPf.
Auerbach i.d.OPf. (Lkr. Amberg-Sulzbach)
Hirschau (Lkr. Amberg-Sulzbach)
Lauf (Lkr. Nürnberger Land)
Pappenberg (abgeg. im Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Hütten (Stadt Grafenwöhr, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Hammerles (Markt Parkstein, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Schwand (Markt Parkstein, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Altenparkstein (Gde. Kirchendemenreuth, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Erbendorf (Lkr. Tirschenreuth)
Weißenstein (Stadt Waldershof, Lkr. Tirschenreuth)
Reuth b.Erbendorf (Lkr. Tirschenreuth)
Lehen (Gde. Krummennaab, Lkr. Tirschenreuth)
Trautenberg (Gde. Krummennaab, Lkr. Tirschenreuth)
Altenstadt a.d.Waldnaab (Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab)
Siegritz (Stadt Erbendorf, Lkr. Tirschenreuth)
Krummennaab (Lkr. Tirschenreuth)
Thumsenreuth (Gde. Krummennaab, Lkr. Tirschenreuth)
Grub (Burggrub, Gde. Krummennaab, Lkr. Tirschenreuth)
Wildenreuth (Stadt Erbendorf, Lkr. Tirschenreuth)
Grünsberg (Stadt Altdorf, Lkr. Nürnberger Land)
Steinach (Neckarsteinach, Kreis Bergstraße, Hessen)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:05 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg (Tektonik)
- I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) (Tektonik)
- A. Fürstentum Obere Pfalz (Tektonik)
- 1. Mittelbehörden (Tektonik)
- Regierungsarchiv (I.A.1.101-169) (Tektonik)
- Fürstentum Obere Pfalz, Regierung Urkunden (Bestand)
- Pfalz allgemein und deren Privilegien (Gliederung)
CC0 1.0 Universell