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Die Generalkongregation der Inquisition: die Kardinalpriester
Julius Roma [Giulio Roma], Kardinalbischof von Porto; Alphons de la Cueva
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1641-1650
1648 April 2
Ausfertigung, Pergament, an Hanfschnur angehängtes Siegel in Metallkapsel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Romae in congregatione generali prae sancta inquisitionis quarto Nonas Aprilis anno a nativitate Domini nostri Iesu Christi millesimo sexcentesimo quadragesimo octavo pontificatus sanctissimi domini nostri papae patris anno eius quarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Generalkongregation der Inquisition: die Kardinalpriester Julius Roma [Giulio Roma], Kardinalbischof von Porto; Alphons de la Cueva [Alfonso de la Cueva-Benavides y Mendoza-Carrillo], Kardinalbischof von Praeneste; Franciscus Barberinus [Francesco Barberini], Kardinalbischof von Sabina; Bernhard Spada [Bernardino Spada], Kardinalbischof von Albano; Martius Ginettus [Marzio Ginetti], Kardinalpriester der Titelkirche St. Peter ad vincula; Bruder Vinzenz Maculanus [Vincenzo Maculani], Kardinal der Titelkirche St. Clemens; Johann Jakob Pancirolus [Giovanni Giacomo Panciroli], Kardinal der Titelkirche St. Stephan in Monte Coelio; Johann de Lugo [Juan de Lugo y de Quiroga], Kardinal der Titelkirche Sta. Balbina; Dominicus Cecchinus [Domenico Cecchini], Kardinal der Titelkirche St. Sixtus; Horatius Justinianus [Orazio Giustiniani], Kardinal der Titelkirche St. Onophrius; Hieronymus Columna [Girolamo Colonna], Kardinaldiakon der Titelkirche St. Eustachius, erteilt Joachim von Gravenegg, Abt von Fulda, auf seine vor Papst Innozenz X. und der Kongregation im Quirinalspalast vorgebrachte Bitte hin verschiedene Fakultäten. So dürfen der Abt und fünfzehn von ihm auszuwählende gelehrte Männer, in Deutschland sämtliche verbotenen Bücher, auch die auf dem Index (in indice Romano librorum prohibitorum) stehenden, besitzen und lesen, um die Ketzerei bekämpfen und widerlegen zu können; über den Buchbesitz ist dem Abt Bericht zu geben, damit nach dem Tod der Männer ihre Bücher nicht in falsche Händen geraten sondern verbrannt werden. Der Abt kann in seinem Jurisdiktionsbereich Laien und Geistliche beiderlei Geschlechts von den durch Häresie auf sich geladenen Schuld und Kirchenstrafen absolvieren; davon ausgenommen werden Rückfällige und die, die aus Gebieten stammen, die direkt der Inquisition unterstehen und die nur mit Beratung durch Papst oder Inquisition absolviert werden können. Die reuigen Ketzer müssen vor Notar und Zeugen öffentlich oder geheim ein Glaubensbekenntnis ablegen. Er darf auch die Besitzer häretischer und verbotener Bücher, die selbst nicht Ketzer sind und zukünftig auf Besitz und Lektüre der Werke verzichten, absolvieren. Der Abt darf mit der Weihe von entweihten Orten wie Kirchen, Kapellen und Friedhöfen einen beliebigen Bischof beauftragen. Gläubigen aus anderen Diözesen soll der Abt beglaubigte Bescheinigungen über die erteilte Lösung ausstellen. Diese Vollmachten werden dem Abt für fünf Jahre übertragen. Gratisexpedition. Ankündigung von Unterfertigung und Siegel. Ausstellungsort: Rom. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Alphons de la Cueva [Alfonso de la Cueva-Benavides y Mendoza-Carrillo], Kardinalbischof von Praeneste
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Martius Ginettus [Marzio Ginetti], Kardinalpriester der Titelkirche St. Peter ad vincula
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Bruder Vinzenz Maculanus [Vincenzo Maculani], Kardinal der Titelkirche St. Klemens
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Johann de Lugo [Juan de Lugo y de Quiroga], Kardinal der Titelkirche St. Balbina
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Horatius Justinianus [Orazio Giustiniani], Kardinal der Titelkirche St. Onophrius
Vermerke (Urkunde): Siegler: Generalkongregation der Inquisition
Auf der Plica rechts: (Registrata f. XIC [?]).
Unter der Plica rechts: (Ioannes Antonius Thomasus sr / Romane [?] et universalis inquisitionis notarius).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.